Wenn der Glasfaser-Anbieter die Kündigung nicht annimmt
Angeblich kein Widerruf des Glasfaservertrags möglich? Oder das Telekommunikationsunternehmen bedauert, Ihnen Ihre Kündigung nicht bestätigen zu können? Dann läuft etwas mächtig schief.
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Angeblich kein Widerruf des Glasfaservertrags möglich? Oder das Telekommunikationsunternehmen bedauert, Ihnen Ihre Kündigung nicht bestätigen zu können? Dann läuft etwas mächtig schief.
Wer seinem Ärger nach einer Kündigung Luft machen will, kann sich auf Bewertungsportalen im Netz anonym über den Ex-Arbeitgeber auslassen. Darf das Unternehmen erfahren, wer hinter der Kritik steckt?
Sind Zombies vielleicht gar keine hirnlosen Killermaschinen, sondern einfach nur krank? Das erforscht dieses Strategiespiel von Thera Bytes, in dem man die Untoten einfängt und zum Arbeiten schickt.
WhatsApp-User auf dem iPad haben es nun leichter. Endlich gibt es eine eigene App und man muss nicht mehr zum Browser oder Smartphone greifen. Was kann sie?
Kann eine Smartwatch «CO2-neutral» sein? Die Umwelthilfe findet das zu schön, um wahr zu sein und wirft dem US-Konzern Verbrauchertäuschung vor. Nun soll sich das Landgericht Frankfurt damit befassen.
In den eigenen vier Wänden lauern mehr Gefahren für Kinder, als man denkt: offene Steckdosen oder fehlender Brandschutz können zum Verhängnis werden. So schützen Sie die ganze Familie.
Nach dem Brand in einem Flugzeug in Südkorea gibt es nicht nur dort strengere Regeln für Powerbanks im Gepäck. Auch Lufthansa und Eurowings schauen genauer hin. Was Passagiere wissen müssen.
Unbefugte hatten Zugriff auf Kundendaten von Adidas. Betroffen ist aber nur eine ganz bestimmte Gruppe von Kundinnen und Kunden: Die sollten jetzt besonders wachsam sein.
Lichtdurchflutete Räume haben ihren Zauber - wenn es drinnen aber zu heiß wird, freuen Bewohner, Pflanzen und Stoffe sich über Schatten: Wie Sie die Sonne im richtigen Moment smart ausschließen.
Meta darf seine KI mit Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern trainieren, die nicht bis zum 26. Mai widersprochen hatten. Aber gilt das auch zwingend für alle zukünftigen Inhalte?