Zu heiß in der Wohnung? Wann Hitze zum Mietmangel wird
Sind 28 Grad in der sommerlichen Mietwohnung noch okay oder ist das schon ein Mangel? Gerichte kommen in Einzelfällen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Richtwert lässt sich aber ausmachen.
Alle Nachrichten, die Sie brauchen, an einem einzigen Ort
Sind 28 Grad in der sommerlichen Mietwohnung noch okay oder ist das schon ein Mangel? Gerichte kommen in Einzelfällen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Richtwert lässt sich aber ausmachen.
Wenn die Sonne im Sommer nicht ungehindert auf die Hausfassade scheinen kann, erhitzt sich diese auch weniger. Im Inneren kann es darum kühler bleiben. Eine üppige Fassadenbegrünung kann dabei helfen.
Ein Testament muss nicht mit letzter Gewissheit echt sein, damit ein Nachlassgericht Erben einen Erbschein ausstellt. Können zumindest vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden, reicht das aus.
Manche im Ausland lebende Ruheständler müssen nachweisen, dass sie noch leben. Nur so kann die Rentenzahlung fortgesetzt werden. Auf welche Schreiben man da achtgeben sollten.
Gesetzlich verboten, aber offenbar Alltag für viele Beschäftigte: während des Urlaubs zu arbeiten. Wer sich wirklich erholen möchte, sollte aber nicht nur auf Distanz zur Arbeit gehen.
Schulden Erben Pflichtteilsberechtigten eine Vermögensaufstellung eines Verstorbenen, sollten sie das nicht auf die lange Bank schieben. Kommt es zu Verzögerungen, drohen empfindliche Zwangsgelder.
Es ist frustrierend: Selbst versucht man jede E-Mail eines potenziellen neuen Arbeitgebers blitzschnell zu beantworten, hört dann aber wochenlang nichts vom Unternehmen. Wie richtiges Nachhaken geht.
Werden Bauträgerverträge künstlich kompliziert konstruiert, sollten bei Käufern die Alarmglocken angehen. Mitunter sind solche Geschäfte der Versuch, wichtige Verbraucherrechte auszuhebeln.
Es ist kein schwieriger Schritt - aber ein entscheidender: Wollen Ruheständler vermeiden, dass ihre Rentenzahlungen ausbleiben, sollten sie nach einem Umzug umgehend ihre neue Adresse durchgeben.
Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente dürfen seit Juli mehr hinzuverdienen, ohne eine Rentenkürzung fürchten zu müssen. Nur für Waisen sind die neuen Regelungen irrelevant.