«Wer auffährt, ist immer schuld»: Stimmt das?
«Wer auffährt, hat Schuld»: Der Satz gilt nach einem Auffahrunfall vor Gericht nicht zwangsläufig. Wer auffährt, muss aber Stichhaltiges vorbringen, um das Gegenteil zu beweisen, zeigt ein Urteil.
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«Wer auffährt, hat Schuld»: Der Satz gilt nach einem Auffahrunfall vor Gericht nicht zwangsläufig. Wer auffährt, muss aber Stichhaltiges vorbringen, um das Gegenteil zu beweisen, zeigt ein Urteil.
Warum der Chef in den ersten sechs Monaten immer ohne Grund kündigen darf – und was das Bundesarbeitsgericht zu Probezeiten bei befristeten Jobs sagt.
Blinken, bremsen, doch plötzlich zieht der Vordermann wieder zurück - und es kracht mit einem Vorbeifahrer. Im Nachgang gibt es Streit um die Haftung. So eindeutig ist die Sache nämlich…
Viermal wurde das Tempolimit von 80 angezeigt, trotzdem fuhr ein Mann mit 170 Sachen durch eine Baustelle. Keine gute Idee. Die Folge: eine saftige Geldbuße und Führerscheinentzug.
Autos dürfen nicht auf Schutzstreifen halten. Doch was, wenn ein Radfahrer wohl noch rechts vorbei gepasst hätte - und dennoch in das Fahrzeug kracht? So ein Fall landete im Norden…
Gegen Vorgesetzte handgreiflich zu werden, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen - auch wenn es keine erhebliche Gewalteinwirkung gab. Das zeigt eine Gerichtsentscheidung.
Betriebsratsmitglieder haben Zugang zu sensiblen Daten. Dass sie im Sinne des Datenschutzes damit besonders vorsichtig sein müssen, zeigt diese Gerichtsentscheidung.
Versicherung muss nach E-Scooter-Unfall zahlen – obwohl sie den genauen Ablauf angeblich nicht kennt. Auch den Datenschutz ließ das Landgericht Berlin nicht als Ausrede durchgehen.
Droht durch ein Fahrverbot der Jobverlust, kann mitunter davon abgesehen werden. Doch ob so ein Härtefall vorliegt, muss genau begründet und gerichtlich geprüft werden. Das zeigt ein Fall aus Bayern.
Bei der Mietwagen-Rückgabe wird ein Steinschlag in der Frontscheibe entdeckt. Ist jetzt die Zahlung des Selbstbehalts für die Versicherung fällig? Die Antwort gibt das Amtsgericht München.