Gut ein Jahr nach dem Terroranschlag von Solingen will das Düsseldorfer Oberlandesgericht heute das Urteil gegen den geständigen Attentäter verkünden. 

Dem 27-jährigen Issa al Hasan droht wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat die Höchststrafe: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.

Dies haben die Bundesanwaltschaft und sämtliche Nebenklägeranwälte beantragt. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. 

Drei Tote, acht Verletzte

Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht verletzt worden. Der Syrer hatte von hinten gezielt jeweils auf den Hals von Besuchern des Festes eingestochen. Er wurde einen Tag später festgenommen. 

Der Anschlag hatte bundesweit eine Debatte über die Flüchtlings- und Asylpolitik ausgelöst. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein Sicherheitspaket mit Dutzenden Maßnahmen beschlossen. 

Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich die Terrormiliz IS bekannt hatte. 

Beweislage eindeutig 

Vor dem Anschlag hatte der abgelehnte Asylbewerber ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter stellte er sich mit den Worten vor: «Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod.»

Seine Tat bezeichnete er zunächst als Rache für die Massaker «der Kreuzzügler» an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern, ein anderes Mal gab er an, es seien die toten Kinder im Gazastreifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel gewesen, die ihn zu der Tat getrieben hätten. 

Die Bundesanwaltschaft beschrieb ihn als Dschihadisten und Islamisten, der sich seit 2019 radikalisiert habe. Er habe darauf gedrungen, dass der IS den Anschlag für sich reklamiert, wie es dann auch geschehen sei.

Hohes Rückfallrisiko 

Der Psychiater hat dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit gebe es trotz eines Intelligenzquotienten von nur 71 nicht. 

Zur islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt. Daraufhin gab das Gericht den Hinweis, dass für Issa al Hasan auch Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. 

Nebenklage-Vertreter Simon Rampp sagte, der Angeklagte habe friedlich feiernde Besucher des «Festivals der Vielfalt» im Dunkeln und von hinten mit einem Messer angegriffen. «Mehr Heimtücke geht nicht.» Die Version des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung.