Mit der eisigen Winterkälte kommt oft auch Glätte, etwa wenn es schneit oder Nässe überfriert. Dann wird aus dem kurzen Weg zum Auto eine kleine Herausforderung und die Fahrt ins Büro potenziell ein Abenteuer. Wie Vögel, die nicht mal fliegen können, uns helfen können:
Watscheln gegen rutschen – so machen es die Pinguine
Von Profis zu lernen, ist immer gut. Wer zu Fuß auf glatten Wegen unterwegs ist, fragt sich also am besten: Wie würde ein Pinguin jetzt laufen? Dazu rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).
Typisch für den Pinguin-Gang ist, dass der Körperschwerpunkt über dem vorderen – also dem auftretenden – Bein ausgerichtet ist. Der Fuß zeigt dabei leicht nach außen. Langsam und mit kleinen Schritten auf ganzer Sohle schiebt man sich so über den glatten Untergrund.
Das Watscheln wie ein Pinguin bringt bei Glätte gleich zwei Vorteile. Erstens verschafft uns die leicht nach vorn gerichtete Körperhaltung mehr Stabilität.
Zweitens verhindert der Pinguin-Gang Schlimmeres, sollte man doch stürzen. Dann fällt man nämlich nach vorn – und nicht nach hinten auf den Kopf. Stürze auf den Hinterkopf sind insbesondere für Menschen gefährlich, die Blutverdünner einnehmen: Dann drohen nämlich Hirnblutungen.
Mit Fingerspitzengefühl durch den Straßenverkehr
Die Reifen drehen schon beim Anfahren durch? Klar, dass man bei solchen Straßenverhältnissen besonders langsam und vorsichtig fahren sollte. Um das Auto überhaupt ins Rollen zu bringen, sollte man nur sanft Gasgeben – bei Wagen mit Schaltung außerdem eine Option: im zweiten Gang anfahren.
Gerät das Auto beim Fahren ins Schlingern: Das Lenkrad nicht ruckartig bewegen, sondern nur sanft gegenlenken. Eine kurze, kräftige Vollbremsung kann laut dem ADAC helfen, dass Auto wieder in die Spur zu bringen. Bei Autos mit ABS blockieren die Räder dabei nicht, sodass das Gefährt lenkbar bleibt. Stehenlassen sollte man das Auto, wenn vor Blitzeis gewarnt wird.
Vor der eigenen Haustür kehren: Den Winterdienst nicht vergessen
Beim ersten Schritt aus der Haustür heraus ausgerutscht? Dann ist jemand seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Denn: Eigentümer und zum Teil auch Mieter sind dafür verantwortlich, vor der Tür Schnee zu schippen und bei Glätte zu streuen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin.
Grundsätzlich seien Grundstücks- oder Immobilienbesitzer oder alternativ die Eigentümergemeinschaft für die Arbeiten zuständig. Diese könnten Streuen und Co. aber auch an die Mieter übertragen. Ein Blick in den Mietvertrag hilft hier. Denn wer der Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und macht sich haftbar.
Was gilt genau? Schnee geschippt und gestreut werden muss laut IVD in der Regel werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 Uhr und 20 Uhr.
Gut zu wissen: Streusalz ist in vielen Kommunen mittlerweile verboten, weil es für Tiere, Pflanzen, Gewässer aber auch Fahrzeuge und sogar Bauwerke schädlich sein kann, heißt es etwa vom Umweltbundesamt (UBA). Auch hier drohen gegebenenfalls Bußgelder. Besser geeignet: Split, Granulat oder Sand. Beim Kauf zeige der «Blaue Engel für salzfreie Streumittel» an, welches geeignet ist.
Eiszapfen und Schneeüberhänge auf Dächern nicht vergessen!
