Ob Aktien, Fonds oder Termingelder: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind steuerpflichtig. Wer im Ausland investiert, zahlt oft doppelt – an das deutsche Finanzamt und an ausländische Steuerbehörden. Doch deutsche Anleger können sich einen Teil dieser Doppelbesteuerung zurückholen. Welche Pflichten gelten, und was können Anleger tun? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Steuern fallen auf Kapitalerträge aus dem Ausland an?
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss Kapitalerträge versteuern. «Es gilt das Welteinkommensprinzip», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Auch ausländische Kapitalerträge gehören daher in die Einkommensteuererklärung. Ob die Erträge aus einem Fonds mit US-Aktien stammen, den eine deutsche Bank verwaltet, oder von einem Festgeldkonto in der Schweiz – für die Steuerpflicht spielt das keine Rolle. Auch ETF-Investments über Broker wie Trade Republic oder Bitpanda sind betroffen.
Die Kapitalertragsteuer ist eine sogenannte Quellensteuer: Sie wird direkt an der Quelle einbehalten – vom Broker oder der Bank – und ans Finanzamt abgeführt. Auch die Staaten, in denen das Geld investiert wird, erheben Quellensteuer. So entsteht bei Auslandsanlagen oft eine Doppelbesteuerung. Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Land. In Deutschland beträgt die Kapitalertragsteuer 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eine Übersicht über die Steuersätze anderer Länder bietet eine Tabelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).
Wann muss ich mich selbst um die Steuerzahlung kümmern?
Wer über eine deutsche Bank oder einen deutschen Broker investiert, muss sich um die Steuerzahlung nicht kümmern. Die Institute ziehen die Kapitalertragsteuer automatisch ab und leiten sie ans Finanzamt weiter – auch bei Erträgen aus dem Ausland, so Karbe-Geßler.
Diese einbehaltene Steuer wird auch als Abgeltungsteuer bezeichnet, weil sie die Steuerpflicht aus Kapitalerträgen vollständig abdeckt. Anleger müssen solche Erträge nicht extra in der Steuererklärung angeben – es sei denn, es bringt ihnen Vorteile. «Das ist der Fall, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt», erklärt Steuerberater Christian Rech vom Deutschen Steuerberaterverband.
Wer jedoch direkt im Ausland investiert, etwa in einen Fonds bei einer französischen Bank, muss die Kapitalerträge selbst dem deutschen Finanzamt melden. «Ausländische Banken kümmern sich nur um die Quellensteuer in ihrem Land», sagt Rech.
Kann ich die Doppelbesteuerung vermeiden?
Nein, Doppelbesteuerung lässt sich kaum vermeiden, da fast alle Länder Quellensteuer erheben, sagt Rech. Nur bei Tages- und Festgeldkonten verzichte eine Reihe von Staaten auf diese Steuer.
Doch trotz Doppelbesteuerung ist das Geld meist nicht vollständig verloren. Deutschland hat mit rund 100 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, erklärt Rech. Diese Abkommen ermöglichen es, einen Teil der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anzurechnen – oft 10 bis 15 Prozent. Eine Übersicht dazu bietet ebenfalls die BZSt-Liste.
Wie bekomme ich die Quellensteuer erstattet?
Das hängt von der Anlageform und dem Investitionsland ab. Bei Fonds übernehmen deutsche Banken und Broker meist die Verrechnung von Quellensteuer und Kapitalertragsteuer, sagt Rech. Sind etwa 10 Prozent Quellensteuer aus dem Ausland anrechenbar, zahlt der Anleger in Deutschland nur noch 15 Prozent Kapitalertragsteuer. Voraussetzung ist jedoch, dass tatsächlich Steuern anfallen. «Hat ein Anleger einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank eingereicht und nicht ausgeschöpft, zieht die Bank keine Kapitalertragsteuer ein», erklärt Rech. In diesem Fall kann die Bank auch keine Quellensteuer verrechnen.
Wer hingegen in Aktien investiert, muss sich selbst um die Verrechnung kümmern, sagt Daniela Karbe-Geßler. Das ist mit einigem Aufwand verbunden. Oft kann dabei die eigene Bank helfen. Dieser Service gehört jedoch nicht überall zu den Standardleistungen. Allein die Bankgebühren lägen oft zwischen 20 und 45 Euro je Erstattungsauftrag. «Fragen Sie in jedem Fall Ihre Depotbank nach den Kosten inklusive der fremden Spesen», rät Karbe-Geßler. Bei hohen Dividendenauszahlungen könne es sich dennoch lohnen, die Formalitäten der Bank zu überlassen.
Anleger können die Formalitäten auch selbst erledigen, so Karbe-Geßler. Der Ablauf ist von Land zu Land unterschiedlich: In der Regel müssen sie einen Antrag ausfüllen und zusammen mit einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts im jeweiligen Land einreichen. Das Formular für die Ansässigkeitsbescheinigung gibt es beim Finanzamt oder online im Formularcenter des Bundesfinanzministeriums. Einen Überblick über die erforderlichen ausländischen Formulare mit Links zu den Formularen bietet das BZSt.
Was passiert, wenn ich ausländische Einkünfte nicht beim Finanzamt melde?
Im schlimmsten Fall droht dann ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, warnt Rech. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitstrafe geahndet werden. «Auch wenn es nur um einen niedrigen Steuerbetrag geht und das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, kostet es Zeit und Geld», so der Steuerberater.
