Ein Arbeiter arbeitet mit Mund-Nasen-Schutz an einem Auto. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Matthias Rietschel/dpa-Zentralbild/dpa)

Für Beschäftigte in Deutschland rückt 3G am Arbeitsplatz näher.

Diese Regelung, nach der Beschäftigte am Arbeitsplatz grundsätzlich geimpft, genesen oder auf Corona getestet sein müssen, solle im Rahmen der Beratungen des geplanten neuen Corona-Gesetzes von SPD, Grünen und FDP im Bundestag auf den Weg kommen, heißt es in einem Brief von SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese an die SPD-Abgeordneten vom Montag. Die SPD im Bundestag machte den Brief zu Beginn einer Fraktionssitzung am Abend öffentlich. Auch die bereits angekündigte Rückkehr zu kostenlosen Testmöglichkeiten in Deutschland soll so auf den Weg kommen.

Zudem solle es finanzielle Hilfen für Kliniken geben. Auch eine Erfassung von Corona-Auffrischungsimpfungen soll kommen. Mit diesen in Wieses Brief genannten Punkten soll ein Gesetzentwurf der Ampelpartner zu den möglichen Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter ergänzt werden. Dieser 44-seitige Entwurf soll die bisherige Rechtsgrundlage für Corona-Einschränkungen in Deutschland ersetzen, die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite. Er wurde am Montag ebenfalls bekannt gegeben.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verteidigte, dass trotz dramatischer Corona-Lage die epidemische Lage nicht verlängert werden solle. Angesichts der Impfquote von rund 70 Prozent müsse man sich die Frage stellen, «ob schwerwiegende, allgemeine Grundrechtseingriffe noch akzeptabel sind», sagte Mützenich. In dem Entwurf für das geplante Anschlussgesetz sind Abstandsgebote, Maskenpflicht, Hygienevorgaben für Schulen oder Hochschulen, die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (2G oder 3G) etwa für Veranstaltungen oder Restaurants als Möglichkeiten für die Länder weiter vorgesehen – nicht aber pauschale Schließungen von Schulen, Geschäften oder großflächige Verbote von Kultur- oder Sportveranstaltungen.

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