Mindestlohnempfänger in elf EU-Staaten müssen nach Angaben des Europäischen Gewerkschaftsbundes (ETUC) im Schnitt mindestens 40 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgeben.
In Spanien, Portugal, Luxemburg, Ungarn und Bulgarien bleibe Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn nach Abzug der Miete nur die Hälfte oder weniger ihres Lohns für Lebensmittel, Heizung und andere Kosten, teilte der ETUC am Montag unter Bezug auf Daten von 2019 mit.
In weiteren fünf Ländern habe die Miete in dem Zeitraum zwischen 41 Prozent und 48 Prozent des Lohns ausgemacht. Deutschland liege mit 30 Prozent im unteren Drittel der EU-Länder mit gesetzlichem Mindestlohn.
Die Werte basieren nach ETUC-Angaben auf Berechnungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts. Grundlage seien Zahlen von 2019, die bei einer EU-Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen gewonnen wurden. Verglichen wird der gesetzliche Mindestlohn mit den monatlichen Durchschnittsmieten für Wohnungen mit höchstens zwei Schlafzimmern.