Das Google-Logo auf einem Smartphone. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Matt Rourke/dpa)

Weitere deutsche Medienhäuser haben eine Einigung mit Google auf Basis des neuen Leistungsschutzrechts bestätigt.

Auch die Handelsblatt Media Group in Düsseldorf («Handelsblatt», «Wirtschaftswoche») und der Verlag Der Tagesspiegel in Berlin («Tagesspiegel», «Potsdamer Neueste Nachrichten») haben nach eigenen Angaben vom Freitag einen Vertrag mit dem Internetkonzern abgeschlossen, wie dies auch Google zuvor mitgeteilt hatte. Das Unternehmen Ströer mit t-online und watson.de ist laut Angaben eines Sprechers ebenfalls dabei.

Am Donnerstag hatten bereits das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel», die Wochenzeitung «Die Zeit» und das Portal Golem eine entsprechende Einigung bestätigt.

«Wichtiges Signal»

Eine Reihe weiterer Gespräche mit großen und kleineren Verlagen befänden sich in einem fortgeschrittenen Stadium, hatte Google am Donnerstag weiter mitgeteilt. «Sowohl für uns als auch für unsere Partner sind diese Vereinbarungen zum Urheberrecht ein wichtiges Signal zur Stärkung der erfolgreichen Partnerschaften.» Über die Höhe der Zahlungen wurde zunächst nichts bekannt.

In diesem Jahr wurde in Deutschland das Urheberrecht novelliert und daran angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in den Ländern umgesetzt wurde. Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten in Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren Presseinhalte einbinden.

Wie kurz ist sehr kurz?

Nach dem Gesetz sind sehr kurze Vorschauen («Snippets») kostenlos. Aber Verlage wie Springer und Google können sich bislang nicht darauf einigen, wie kurz «sehr kurz» sein muss, um kostenlos zu bleiben – und das Gesetz nennt auch keinen konkreten Umfang (Worte, Auflösung von Bildern). Wenn es hier nicht zu einer einvernehmlichen Einigung kommt, werden das irgendwann Gerichte klären müssen.

Um diese strittige Frage nicht klären zu müssen, haben sich jetzt die teilnehmenden Verlage und Google auf die Darstellung von umfangreicheren Inhalten («erweiterte Vorschauen von Nachrichten») geeinigt. Damit bleibt die Frage offen, wie kurz die Vorschauen sein müssen, die Google kostenlos darstellen könnte. Dafür bekommen die Verlage jetzt Geld.

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