Blick auf das Logo des Chemiekonzerns Bayer in der Müllerstraße in Berlin. (Archivbild) (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jörg Carstensen/dpa)

Bayer hat in den USA einen weiteren Prozess um angebliche Krebsrisiken glyposathaltiger Unkrautvernichter gewonnen.

Die Geschworenen in dem in San Bernardino (Kalifornien) verhandelten Fall wiesen die Behauptung der Klägerin zurück, die Verwendung des Herbizids Roundup habe ihre Erkrankung Non-Hodgkin-Lymphom ausgelöst.

Grundsatzverhandlung steht an

Wichtiger als der Prozesserfolg wird aber Anfang kommender Woche die Entscheidung des obersten US-Gerichts über eine Grundsatzverhandlung im Glyphosat-Streit sein. Bayer hatte sich die Probleme um das glyphosathaltige Pflanzengift Roundup mit dem Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto im Jahr 2018 ins Haus geholt.

Ein Bayer-Sprecher sprach am Freitag von einer weiteren «positiven Entwicklung in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in jüngster Zeit». So sei es Teil des Plans, dass Fälle vor Gericht gebracht würden, wenn «Klägeranwälte unrealistische Forderungen stellen.» Der Anwalt der Klägerin führte die Niederlage indes auf technische Umstände zurück, da der Prozess auch online via Zoom geführt wurde. Er kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Bayer hatte bereits im Oktober einen anderen Fall für sich entscheiden können. Damals hatte eine Geschworenen-Jury in Los Angeles befunden, dass die Erkrankung eines Jungen mit dem Non-Hodgkin-Lymphom nicht auf die Verwendung von Roundup zurückgeht.

Vergleichspaket legt viele Klagen bei

Grundsätzlich hat der Konzern im Rahmen eines großangelegten, milliardenschweren Vergleichspakets bereits viele US-Klagen beigelegt. Rund elf Milliarden Dollar stellte Bayer dafür zurück. «Von den im Geschäftsbericht genannten circa 125.000 Fällen handelt es sich um etwa 98.000 Fälle, einschließlich derjenigen, die nicht die Vergleichskriterien erfüllen», schrieb Bayer im jüngsten Quartalsbericht. Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 22. Oktober. Dabei betont Bayer weiterhin die Sicherheit von Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung.

Der US Supreme Court berät nun über die Annahme eines der verlorenen Fälle zur Verhandlung. Die Richter wollten darüber am Freitag beratschlagen, am Montag dürften sie ihre Entscheidung dann bekannt geben.

Bayer vor Befreiungsschlag

In dem Antrag an den Supreme Court argumentiert Bayer mit dem Prinzip, nach dem Bundesrecht das Recht einzelner Bundesstaaten aufhebt. Der Konzern vertritt demzufolge die Ansicht, Schadenersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Die verantwortliche Bundesbehörde habe eine solche Warnung verboten.

Sollte der Fall verhandelt werden und eine höchstrichterliche Entscheidung zugunsten von Bayer fallen, käme das einem Befreiungsschlag gleich. Die Leverkusener versprechen sich davon, die Glyphosat-Streitigkeiten dann im Grunde beenden zu können.

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