Das Bundesgerichtshof vor in Karlsruhe. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Uli Deck/dpa)

Der VW-Tochterkonzern Audi ist auch wegen Motoren aus eigener Entwicklung in den Dieselskandal verstrickt, Tausende Autokäufer verlangen Schadenersatz.

Heute wird der erste dieser Fälle am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Bisher gibt es höchstrichterliche Urteile zu Audi nur in Bezug auf den VW-Skandalmotor EA189, der bei Volkswagen gebaut wurde und auch in kleineren Audi-Dieseln zum Einsatz kam. Betroffene Audi-Käufer haben hier meist gegen VW geklagt – und in vielen Fällen auch Geld zurückbekommen. Klägerinnen und Kläger, die wegen des EA189 gegen Audi vorgegangen sind, haben es deutlich schwerer. Denn der BGH erwartet konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei Audi jemand von der illegalen Abgastechnik wusste. Mehrere Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München, das diese Einschätzung sehr detailliert begründet hatte, hielten im November aber der Überprüfung stand.

VW-Dieselskandal und Verdacht gegen Audi

Nach dem Auffliegen des VW-Dieselskandals im September 2015 waren allerdings auch schnell die größeren Audi-Motoren in Verdacht geraten. Im März 2017 nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Seit September 2020 stehen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler, der frühere Audi-Motorenchef und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und zwei leitende Audi-Ingenieure in München vor Gericht.

Auch bei Audi geht es um den Verdacht, dass Hunderttausende Dieselmotoren so manipuliert wurden, dass sie Abgastests bestehen, obwohl sie auf der Straße zu viele Giftstoffe ausstoßen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte etliche Rückrufe angeordnet, nach Angaben von Audi sind davon rund 225 000 Fahrzeuge betroffen.

In dem Fall, der jetzt in Karlsruhe verhandelt wird, geht es um ein Motormodell vom Typ EA897. Dem Ingolstädter Autobauer zufolge gibt es derzeit eine niedrige vierstellige Zahl an Gerichtsverfahren zu Fahrzeugen, die von denselben KBA-Beanstandungen betroffen sind.

Besonderheit des Falls

Der Fall ist insofern besonders, als der Kläger sein Auto über ein Darlehen der Audi Bank finanziert hatte. Der Vertrag sah die Möglichkeit vor, es mit der Schlussrate zu einem festen Preis zurückgeben zu können. Davon hatte der Mann keinen Gebrauch gemacht, obwohl der Dieselskandal zu diesem Zeitpunkt schon aufgeflogen war.

Das OLG Celle hatte dieses Verhalten zuletzt für widersprüchlich gehalten, der Kläger ging leer aus. Gegen dieses Urteil hat er Revision in Karlsruhe eingelegt. (Az. VII ZR 389/21)

Eigentlich wollten die BGH-Richterinnen und -Richter zeitgleich einen ganz ähnlichen Fall verhandeln, den der Käufer für sich entschieden hatte. Das OLG Koblenz war der Ansicht, dass Audi wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung prinzipiell haftet. Der Schaden werde auch nicht durch das sogenannte verbriefte Rückgaberecht kompensiert. Es könne für den Kläger vorteilhaft sein, das Auto zu behalten und auf Schadenersatz zu bestehen. Hier ging es um ein Modell des Vorgänger-Motors EA896 in einem VW Touareg.

Allerdings hatten Audi und VW kurzfristig die Revision zurückgezogen. Man habe sich entschieden, die BGH-Verhandlung «auf ein Verfahren zu konzentrieren», hieß es zur Begründung.

Audi geht davon aus, dass ein verbrieftes Rückgaberecht Klägerinnen und Klägern in einer ebenfalls niedrigen vierstelligen Anzahl von Verfahren zusteht. Zu sämtlichen Audi-Dieselmotoren (V-TDI) seien bis Ende November knapp 8600 erstinstanzliche und rund 650 zweitinstanzliche Urteile ergangen. Dabei hätten die Richter in jeweils rund 80 Prozent der Fälle zugunsten von Audi entschieden.

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