Ein Antrag der australischen Bundesregierung auf Verzögerung der Gerichtsverhandlung zur Einreiseverweigerung von Tennis-Star Novak Djokovic ist abgelehnt worden.
Der Fall soll wie bislang geplant mit Stellungnahmen beider Parteien am Montagvormittag fortgesetzt werden, wie aus öffentlichen Gerichtsunterlagen hervorgeht. Der Serbe Djokovic kämpft dafür, in Australien bleiben und seinen Titel bei den Australian Open verteidigen zu dürfen.
Beide Seiten äußern sich am Montag
Dem 34-Jährigen war am Mittwochabend die Einreise verweigert worden, weil er aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine medizinische Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von einer Corona-Impfung hatte vorlegen können. Seitdem hält sich der Weltranglistenerste in einem Hotel für Ausreisepflichtige auf. Die Djokovic-Seite soll sich am Montag (10.00 Uhr/0.00 Uhr MEZ) zuerst vor Gericht äußern, die Vertreter des Innenministeriums geben ihre Stellungnahme laut Plan um 15.00 Uhr/5.00 Uhr MEZ ab. Die mündlichen Äußerungen sollen 120 Minuten nicht überschreiten.
Das Innenministerium hatte beantragt, erst am Mittwoch und damit fünf Tage vor Start des ersten Grand-Slam-Turniers des Jahres an der Reihe sein zu müssen. Dies lehnte Richter Anthony Kelly jedoch ab.
Djokovic «nicht gegen Covid-19 geimpft»
Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic am 16. Dezember 2021 zum zweiten Mal positiv auf das Coronavirus getestet worden sein soll. Zudem gibt die Seite des 20-maligen-Grand-Slam-Siegers an, dass er deshalb am 30. Dezember vom medizinischen Chef des australischen Tennisverbands eine Ausnahmegenehmigung zur Einreise erhalten habe.
Aus den Gerichtsdokumenten geht zudem hervor, dass Djokovic in der Befragung durch einen Beamten des australischen Grenzschutzes angegeben habe, «nicht gegen Covid-19 geimpft» zu sein. Djokovic hatte um seinen Impfstatus seit Monaten ein Geheimnis gemacht.