Der serbische Tennisstar hat erfolgreich gegen seine verweigerte Einreise nach Australien vor Gericht Einspruch eingelegt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Dean Lewins/AAP/dpa)

Dem Einspruch des serbischen Tennisprofis Novak Djokovic gegen die Verweigerung seiner Einreise nach Australien ist stattgegeben worden. Das entschied ein Gericht in Melbourne.

Welche Folgen das für die Teilnahme des Titelverteidigers an den in einer Woche beginnenden Australian Open hat, war zunächst unklar. Die Regierung hatte bereits vor der Verhandlung angekündigt, sie erwäge im Falle einer Aufhebung der Einreiseverweigerung weitere Schritte, um Djokovic weiter das Visum zu verweigern. Das bestätigte der Regierungsanwalt Christopher Tran zum Ende der Verhandlung.

Einwanderungsminister Alex Hawke hat Medienberichten zufolge vier Stunden Zeit, sein persönliches Recht auf Aufhebung des Visums wahrzunehmen. Es werde darüber beraten, ob er dies tun wolle. Auch dagegen könnte Djokovic, dem dann eine Einreiseverweigerung nach Australien für die kommenden drei Jahre drohen würde, jedoch vorgehen. Somit ist noch offen, ob er seinen Titel beim ersten Grand-Slam-Turnier des Jahres wirklich verteidigen kann.

Djokovic mit erstem Teilerfolg

Zumindest gelang ihm im Commonwealth Law Courts Building von Melbourne am Montag ein erster wichtiger Sieg. Zunächst einmal durfte Djokovic das Abschiebehotel, in dem er sich die vergangenen Tage aufgehalten hatte, verlassen und bekam seine persönlichen Dinge und Papiere zurück, wie der Richter Anthony Kelly anordnete.

Kelly hatte im ersten Teil der Verhandlung am Montag, in der die Anwälte von Djokovic ihre Sicht der Dinge darlegten, erklärt, er halte das Verhalten der Behörden für unverhältnismäßig. «Was hätte dieser Mann noch mehr tun können?», hatte Kelly gesagt.

Der Fall Djokovic sorgte seit Tagen für Wirbel weit über die Tennis-Szene hinaus. Dem 34-Jährigen war am Mittwochabend (Ortszeit) die Einreise am Flughafen in Melbourne verweigert worden. Er konnte aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine medizinische Ausnahmegenehmigung, auch ohne Corona-Impfung einreisen zu dürfen, vorlegen.

Zur Entscheidung, dem Einspruch des Tennis-Stars, stattzugeben, trug der Ablauf der Ereignisse nach dem Eintreffen am Flughafen bei, wie Kelly verdeutlichte. Um 5.20 Uhr am vergangenen Donnerstagmorgen sei Djokovic informiert worden, er habe bis 8.30 Uhr Zeit, sich zur Aufhebung des Visums zu äußern. Er sei aber ab 6.14 Uhr befragt worden, die Entscheidung sei um 7.42 Uhr gefallen – also zu früh.

Djokovic wurde in ein Hotel für Ausreisepflichtige gebracht. Der Serbe legte gegen die Entscheidung Einspruch ein. Laut den Gerichtsdokumenten gab die Seite von Djokovic an, dass dieser am 30. Dezember vom medizinischen Chef des australischen Tennisverbands eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe.

Impfstatus seit Monaten ein Thema

Ein positiver Corona-Test aus dem Dezember 2021 sollte ihm doch noch zur Teilnahme an den Australian Open verhelfen. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic am 16. Dezember 2021 zum zweiten Mal positiv auf das Coronavirus getestet worden sein soll. Es traten jedoch etliche Ungereimtheiten auf. Erstmals war der Tennis-Ausnahmespieler während seiner heftig kritisierten Adria Tour im Juni 2020 positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Schon vor dem Ärger um die Australien-Einreise war sein Impfstatus monatelang ein Thema für Diskussionen gewesen. Der Tennisprofi hatte daraus ein Geheimnis gemacht und den Status als Privatsache bezeichnet, dieser ist nun aber geklärt. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic in der Befragung durch einen Beamten des australischen Grenzschutzes angegeben habe, «nicht gegen Covid-19 geimpft» zu sein.

Die Australian Open werden vom 17. bis 30. Januar ausgetragen. Djokovic hat das Turnier neunmal gewonnen – so oft wie kein anderer. Er strebt seinen insgesamt 21. Grand-Slam-Titel an. Damit würde er seine Rivalen Rafael Nadal aus Spanien und Roger Federer aus der Schweiz abhängen und zum alleinigen Grand-Slam-Rekordturniersieger aufsteigen.

Von Lars Reinefeld, Kristina Puck und Robert Semmler, dpa

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