Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) hat sich noch einmal deutlich für die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Naturgefahren ausgesprochen.
Das geht aus einer Studie hervor, die das beratende Expertengremium am Donnerstag an das Bundesverbraucherschutzministerium übergeben hat.
Ausgangspunkt der neuen Analyse ist die Flutkatastrophe im Sommer 2021, die mehrere Teile Deutschlands schwer getroffen hatte. Auf Grundlage dessen schlagen die Experten eine verpflichtende Basisversicherung gegen Elementarschäden für alle Eigentümer von Wohngebäuden vor. Bereits 2019 hatte es einen Vorstoß für eine solche Pflicht gegeben – die aber auch wegen rechtlicher Bedenken bislang keine politische Umsetzung fand.
Analyse: Klimawandel hat Deutschland voll erfasst
«Die Flutkatastrophe des Sommers 2021 hat gezeigt, dass Deutschland vom Klimawandel voll erfasst wird, aber nicht hinreichend an die Folgen des Klimawandels angepasst ist», heißt es in dem Papier.
Als Elementarschäden gelten im Versicherungswesen Schäden, die durch die Natur verursacht werden – also durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche. Den Angaben zufolge sind derzeit weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versichert. In Rheinland-Pfalz – demjenigen Bundesland, das besonders schwer von der Sturzflut des Sommers 2021 betroffen war – beträgt die Versicherungsdichte demnach lediglich 37 Prozent.
Mehrheit würde Pflichtversicherung befürworten
Der Sachverständigenrat beruft sich in seinen neuen Analysen auch auf jüngste repräsentative Umfragen des Instituts Infratest Dimap im Auftrag des Sachverständigenrats. Dementsprechend würde die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden befürworten.
Ergänzend wurde auch ein Rechtsgutachten des Regensburger Professors Thorsten Kingreen vorgestellt, wonach eine Versicherungspflicht, wie sie den Experten vorschwebt, verfassungskonform wäre. 2017 hatte eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister noch «durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken» gegen die Pflichtversicherung angeführt. Diese Arbeitsgruppe soll nun auf Basis der neuen Vorschläge den Justizministern im Juni die Ergebnisse der erneuten Prüfung präsentieren.