Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre Forderung nach Nachbesserungen bei der geplanten Mindestlohnerhöhung bekräftigt.
«Wir glauben, dass der jetzige Gesetzgebungsvorschlag nicht nur politisch, sondern auch rechtlich ausgesprochen fragwürdig ist», sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Dienstag in Berlin. Das Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden und den Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Eine Klage gegen das Gesetz hält sich die BDA weiter offen. Sie lehnt staatliche Lohnfestsetzung ab.
Kampeter sagte, die Kritik der BDA richte sich nicht gegen eine bestimmte Lohnhöhe. Vielmehr gehe es darum, dass man glaube, dass der Bundestag hierfür «die kompetentere Organisation» sei. Bisher werden die Erhöhungen des Mindestlohns von der Mindestlohnkommission bestimmt, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter miteinander verhandeln.
«Wir werden im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren entscheiden, ob wir weitere rechtliche Schritte (…) vornehmen werden», kündigte Kampeter an. Er hoffe darauf, dass das Gesetz noch geändert werde. Basis für ein mögliches rechtliches Vorgehen sollen laut Kampeter von der BDA in Auftrag gegebene rechtliche Gutachten sein. Eines dieser Gutachten wurde am Dienstag vorgestellt.
Keine Dialogbereitschaft?
Kampeter sagte, es gebe die Möglichkeit, die Mindestlohnkommission in die Lage zu versetzen, selbst den Pfad für eine deutliche Erhöhung zu beschreiten. Heil habe bisher aber «jedweden Dialog» abgelehnt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rief die Koalition auf, sich nicht «von irreführenden Manövern der Arbeitgeberverbände» verunsichern zu lassen. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte ferner, die Arbeitgeber suchten wohl in ihren Reihen nach Verbänden, die eine Klage gegen die Erhöhung auf den Weg bringen würden.
Zum 1. Juli 2022 ist bereits eine Mindestlohnerhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde geplant. Drei Monate später soll dann die Lohnuntergrenze einmalig außerhalb der üblichen Erhöhungsschritte angehoben werden. Der Gesetzentwurf begründet das auch mit steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten. Diese stellten in Frage, ob eine Vollzeitbeschäftigung mit geltendem Mindestlohn zur «Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage» reiche. 12 Euro Mindestlohn waren ein zentrales Wahlkampfversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Laut dem Gesetzentwurf soll über künftige Anpassungen wieder die Mindestlohnkommission entscheiden. Ihre nächste Entscheidung soll es zum 30. Juni 2023 geben – für die Erhöhungsstufe 1. Januar 2024. Auch die Grenze für Minijobs wird von 450 auf 520 Euro angehoben – vom 1. Oktober an sollen Monatsverdienste bis zu der neuen Grenze für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.