Die ING Deutschland schafft nach eigenen Angaben die Negativzinsen für einen Großteil ihrer Privatkunden ab.
Zum 1. Juli erhöht die Bank die Freibeträge für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten, für die kein Verwahrentgelt fällig wird, von derzeit 50.000 auf 500.000 Euro pro Konto, wie das Institut am Dienstag mitteilte. Die ING Deutschland gebe damit die positive Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten frühzeitig an ihre Kundinnen und Kunden weiter.
«Mit der Erhöhung des Freibetrags für Guthaben auf dem Giro- und Extra-Konto entfällt das Verwahrentgelt für 99,9 Prozent unserer Kundinnen und Kunden», sagte Nick Jue, Vorstandschef der ING in Deutschland. «Wir haben als eine der letzten Banken ein Verwahrentgelt eingeführt und schaffen es als eine der ersten quasi wieder ab.» Das Versprechen, mit Wegfall der Minuszinsen das Verwahrentgelt zu streichen, löse das Institut für fast alle Kunden schon vor einer Entscheidung der Europäischen Zentralbank ein.
Zinserhöhung durch EZB erwartet
Angesichts der Rekordinflation nehmen Europas Währungshüter Kurs auf ein Ende der ultralockeren Geldpolitik. Dabei gilt eine erste Zinserhöhung im Juli als zunehmend wahrscheinlich. Derzeit müssen Banken 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken. Volkswirte erwarten, dass die Notenbank in diesem Jahr wahrscheinlich in mehreren Schritten zunächst diesen negativen Einlagensatz auf null Prozent anheben wird.
Zuletzt hatten immer mehr Geldhäuser die Negativzinsen an Privatkunden weitergegeben. Einige Kreditinstitute kassierten dabei schon ab 5000 oder 10.000 Euro auf dem Tagesgeld- oder Girokonto ein Verwahrentgelt.
«Sollte sich das Zinsumfeld weiterhin positiv entwickeln, werden wir auch unsere Kundinnen und Kunden an dieser Entwicklung teilhaben lassen», versicherte Jue. Die ING Deutschland erwartet nach eigenen Angaben zudem, durch die Erhöhung der Freibeträge auch jene Kunden zu überzeugen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inklusive Verwahrentgelt noch nicht zugestimmt haben «und dass die Bank damit weniger Kunden kündigen wird als zuletzt geplant».
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor gut einem Jahr müssen Kreditinstitute bei Änderungen der AGBs die Zustimmung ihrer Kunden einholen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten.