Die EU-Kommission präsentiert einen Gesetzesvorschlag, der die Rahmenbedingungen gegen Kindesmissbrauch für die Jagd auf Täter und für entsprechende Bilder und Videos festlegt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)

Wer Fotos und Videos von sexuellem Missbrauch von Kindern im Netz teilt, soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfacher gefasst werden.

Wie aus einem am Mittwoch vorgestellten Gesetzentwurf hervorgeht, könnten Anbieter wie Google oder Facebook verpflichtet werden, ihre Dienste mithilfe von Software nach entsprechenden Darstellungen zu durchsuchen. Zudem soll ein EU-Zentrum eingerichtet werden, das unter anderem entsprechende Technologie bereitstellen soll. «Wir werden euch finden», sagte die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson an Straftäter gerichtet.

85 Millionen Bilder und Videos gemeldet

Aus dem Gesetzentwurf geht zudem hervor, dass diese Technologien keine anderen Informationen extrahieren können sollen als die, die auf die Verbreitung von Missbrauchsmaterial hindeuten. Gleiches gilt für sogenanntes Grooming – also wenn Erwachsene mit einer Missbrauchsabsicht Kontakt mit Minderjährigen aufnehmen. Die Software soll zudem so gestaltet sein, dass sie den geringstmöglichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern darstellt.

Nach Angaben der EU-Kommission wurden 2021 weltweit 85 Millionen Bilder und Videos gemeldet, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Die Dunkelziffer sei deutlich höher. Die Stiftung Internet Watch habe für 2021 einen Anstieg der Meldungen über bestätigten sexuellen Kindesmissbrauch um 64 Prozent im Vergleich zum Vorjahr festgestellt.

Die ersten Reaktionen fielen gemischt aus. «Dass wir Unternehmen künftig verpflichten, den sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen und zu melden, ist ein wichtiger und überfälliger Schritt im Kampf gegen Kindesmissbrauch», sagte etwa die innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Lena Düpont. Der FDP-Abgeordnete Moritz Körner sprach hingegen von einer «Stasi 2.0». Er befürchtet Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern.

Von