Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt am 1. Oktober auf 12 Euro. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa)

EU-Staaten und Europaparlament haben sich auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt.

Nach Angaben des Verhandlungsführers des Europäischen Parlaments, Dennis Radtke (CDU), beinhaltet der Kompromiss Standards, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Zudem sehe das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen müssen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt, sagte er am Dienstag. Das Leben von Millionen Beschäftigten werde sich erheblich verbessern.

Die EU-Länder teilten mit, dass gesetzliche Mindestlöhne künftig mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden sollen. Eine Ausnahme gebe es für Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden – etwa wenn Gehälter automatisch mit der Inflation steigen. Hier gelte eine Frist von vier Jahren. Die Sozialpartner müssen den Angaben zufolge an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne beteiligt werden.

Beide Seiten müssen den Kompromiss noch formell bestätigen. Dann haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen.

Hubertus Heil bezeichnete das 80-Prozent-Ziel als ehrgeizigen Plan. «Aber wir haben Instrumente, die das möglich machen – etwa ein Tariftreuegesetz des Bundes, damit öffentliche Aufträge an Unternehmen gehen, die Tariflohn zahlen», sagte der SPD-Politiker am Rande eines OECD-Treffens in Paris. «Gerade der Wert der Arbeit muss in ganz Europa eine Bedeutung haben: Wer arbeitet, muss vernünftig davon leben können – das gilt in Stockholm und Lissabon genauso wie in Berlin und Bukarest.»

In Deutschland war jüngst beschlossen worden, dass der Mindestlohn vom 1. Oktober an auf zwölf Euro steigen soll. Damit hat Deutschland bereits einen der höchsten Mindestlöhne in der EU. Nur in Luxemburg wird mehr gezahlt, wie aus Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht. Jedoch liegt die Tarifbindungsquote der Bundesrepublik – also wie viele Arbeitnehmer von Tarifverträgen profitieren – deutlich unter den nun angestrebten 80 Prozent. Deutschland lag laut Statistischem Bundesamt 2019 bei 44 Prozent.

Im Oktober 2020 hatte die EU-Kommission bereits einen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Bei der nun erfolgten Einigung bestand die Herausforderung, dass die EU-Verträge enge Grenzen setzen: Die Europäische Union darf keine konkreten Lohnhöhen vorgeben, sondern nur Leitlinien erlassen. Auch deswegen waren vor allem nordische Länder kritisch, die zwar keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber eine verhältnismäßig hohe Tarifbindung haben. Sie fürchten, dass sich Brüssel zu sehr in nationale Angelegenheiten einmischt.

Kritik von Arbeitgeberseite

Dänemarks Arbeitsminister Peter Hummelgaard zeigte sich enttäuscht von den Verhandlungen. Es gebe keinen Zweifel, dass Dänemark nie ein EU-Gesetz zu Mindestlöhnen wollte. Man werde sich die nun ausgehandelte Einigung genau ansehen, so der Minister. Kritik äußerte auch der deutsche Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger: «Europäische Kriterien zur Angemessenheit von nationalen Mindestlöhnen werden die Lohnfestsetzung weiter gefährlich politisieren.» Er forderte Deutschland auf, gegen das Gesetzesvorhaben zu stimmen.

Lob gibt es hingegen von den Grünen: «Viele Bürgerinnen und Bürger kämpfen darum, über die Runden zu kommen, und deshalb muss diese Vereinbarung so schnell wie möglich in höhere Löhne umgesetzt werden», sagte Katrin Langensiepen, stellvertretende Vorsitzendes des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Europaparlament.

Nicht durchsetzen konnte sich das EU-Parlament in den Verhandlungen mit der Forderung, die Höhe von Mindestlöhnen anhand von Durchschnittswerten festzulegen. «Wir haben jetzt eine Cola light, aber mit sehr viel Geschmack», sagte Radtke. Man gebe eine sehr klare Empfehlung an die EU-Staaten. Diese sei, dass Mindestlöhne fair und gerecht seien, wenn sie 60 Prozent des Median-Einkommens und 50 Prozent des Durchschnittseinkommens abbilden.

Der Median wird auch mittlerer Lohn genannt und ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger. Mit einem Mindestlohn von zwölf Euro kommt man nach Angaben des Arbeitsministeriums auf 2064 Euro – zum Vergleich: Die Hälfte des Durchschnittslohns in Deutschland sind demnach rund 1988 Euro, 60 Prozent des Medians sind etwa 2056 Euro.

Von Marek Majewsky, dpa

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