Google und eine deutschen Verwertungsgesellschaft zur Bezahlung von Presseinhalten streiten weiter um das Leistungsschutzrecht. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Matt Rourke/dpa)

Im Konflikt zwischen Google und einer deutschen Verwertungsgesellschaft zur Bezahlung von Presseinhalten ist eine Schiedsstelle eingeschaltet worden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt, wo die Schiedsstelle angesiedelt ist, teilte am Freitagmittag in München auf Anfrage mit, dass mindestens ein Antrag vorliege. Eine Schiedsstelle wird eingeschaltet, wenn sich zwei Parteien uneinig sind – mit dem Ziel, dass die unabhängige Stelle einen Kompromiss vorschlägt. Wenn das Ganze scheitert, könnten in weiteren Schritten Gerichte hinzugezogen werden.

Bei dem konkreten Streit geht es um die Verwertungsgesellschaft Corint Media, die zahlreiche deutsche Pressehäuser vertritt, und den US-Konzern Google. Im vergangenen Jahr wurde das Urheberrecht in Deutschland angepasst. Für Pressehäuser gibt es ein neues Leistungsschutzrecht – es soll sicherstellen, dass Internet-Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen Geld an Medien bezahlen, wenn sie deren Artikel zeigen.

Schon der zweite Fall

Die Umsetzung des Schutzrechts ist hierzulande noch in den Anfängen. Es gibt verschiedene Modelle. Google zum Beispiel hatte begonnen, mit Publikationen direkt Verträge zum Leistungsschutzrecht zu schließen. Corint Media setzt hingegen auf eine nicht individuelle Lösung und einen dreistelligen Millionenbetrag, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet.

Corint Media teilte am Freitag mit, dass sie den Erlass einer Einigung wegen der unautorisierten Google-Nutzung bei der Schiedsstelle beantragt habe. Zuvor hatte der Branchendienst «Meedia» berichtet, dass sich der Konzern Google seinerseits auch an die Schiedsstelle gewandt habe. Ein Google-Sprecher bestätigte den Bericht.

Damit gibt es nun bereits den zweiten Fall bei der Schiedsstelle: Corint Media hatte sich vor einiger Zeit bereits wegen eines Konflikts mit Microsoft an die Stelle gewendet.

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