Die geplante Umlage für alle Gaskunden soll voraussichtlich ab dem 1. Oktober gelten. Wie stark der Gaspreis für die Verbraucher damit zusätzlich steigt, steht noch nicht fest.
Die genaue Höhe der Umlage solle bis Mitte oder Ende August im Internet veröffentlicht werden, verlautete am Donnerstag aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie hänge davon ab, welche Ausgleichsansprüche die Gasimporteure geltend machten.
Wirtschaftsminister Robert Habeck rechnet damit, dass Kosten von mehreren Hundert Euro pro Haushalt auf die Verbraucher zukommen. Die Höhe der Umlage werde in der Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde liegen, sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag. Bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr lande man so in einem mittleren Hundert-Euro-Bereich.
Das Vergleichsportal Check24 hat bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden und zwei Cent Umlage Mehrkosten von 476 Euro vorgerechnet. Darin ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Umlage soll eineinhalb Jahre, also bis Ende März 2024, gelten. Etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas beheizt.
90 Prozent der Mehrkosten umlegbar?
Über die Umlage sollen Versorger die stark gestiegenen Einkaufspreise wegen der Drosselung russischer Lieferungen an alle Gasverbraucher weitergeben können. Geplant ist nach früheren Angaben, dass Importeure 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten über die Umlage weitergeben können. Bis Ende September müssen die Importeure ihre Kosten noch selbst tragen. Zahlen müssen die Umlage Firmen wie Privathaushalte. Sie kommt zu den normalen Preiserhöhungen dazu, die nach und nach greifen.
Die Umlage sei angesichts der angespannten Lage auf dem Gasmarkt notwendig, um die Gasversorgung auch im kommenden Winter aufrechtzuerhalten. «Ohne sie wären Gasversorgungsunternehmen in der gesamten Lieferkette gefährdet», hieß es aus dem Ministerium. Die Umlage soll für alle Lieferanten gleich hoch sein. Damit gebe es eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern.
Die Einzelheiten sollen in einer Rechtsverordung auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes geregelt werden. Die Verordnung soll in Kürze vom Kabinett verabschiedet werden. Organisiert werden sollen die Erstattungen für die Importeure durch den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe. Das Unternehmen ist für die Organisation des deutschen Gasmarktes zuständig. Die Importeure sind dabei verpflichtet, ihre Mehrkosten genau dazulegen. Die Mehrkosten werden über die Versorger dann auf die Endkunden umgelegt.