Das Gericht der Europäischen Union entscheidet heute über eine milliardenschwere Geldstrafe der EU-Kommission gegen Google. Der US-Internetgigant hatte gegen das Bußgeld in Höhe von 4,34 Milliarden Euro geklagt. (Rechtssache T-604/18). Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann gegen das Urteil dann noch Einspruch eingelegt werden.
Die Kommission wirft Google vor, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Android-Smartphones auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abgesichert zu haben. Android, das von Herstellern wie unter anderem Samsung, Oppo oder Xiaomi genutzt wird, ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt mit einem Marktanteil von rund 80 Prozent. Den Rest machen Apples iPhones mit ihrem iOS-System aus.
Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Dienste wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.
Die Vorwürfe gegen Google
Die Kommission störte sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen mussten. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wolle. Google änderte das Geschäftsmodell 2018 und erlaubt Herstellern nun, einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einzubinden. Trotz des rechtlichen Vorgehens gegen die Kommissionsentscheidung musste der Konzern ihren Forderungen folgen.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte beim Beschluss 2018, die Vorinstallation von Google als Standard-Suchmaschine sorge dafür, dass die Verbraucher sie auch benutzten, statt sich die Anwendung eines Konkurrenten herunterzuladen. Google konterte damals, die Bündelung mehrerer Apps sei nötig, weil Nutzer miteinander verknüpfte Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.
Außerdem kritisierte die Brüsseler Behörde die sogenannte «Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung», gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen konnten. Vestagers Beispiel ist, dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Sie seien interessiert gewesen – aber hätten FireOS nicht nutzen können, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können. Auch diese Einschränkung hob Google 2018 auf.
Der dritte Vorwurf der Kommission drehte sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets exklusiv installiert gewesen sei. Seit 2018 bietet Google neue Lizenzverträge für die nicht-exklusive Verwendung der App.
Das Urteil ist Teil einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem amerikanischen Konzern (Rechtssache T-604/18). Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt, zuletzt im vergangenen Jahr. Sowohl vor dem EU-Gericht als auch vor dem EuGH sind noch mehrere Klagen von Google gegen Kommissionsbeschlüsse anhängig.