Die Strompreise sind deutlich gestiegen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Nicolas Armer/dpa)

Für Gaskunden ist wegen der stark gestiegenen Kosten eine Preisbremse geplant – Politiker der Ampel-Koalition versprechen nun Entlastungen auch für andere Energieträger. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch: «Die Entlastung von den hohen Gaskosten sollte nicht dazu führen, dass Haushalte mit einer Öl- oder Pelletheizung unter dem Strich schlechter gestellt werden.» Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte der dpa: «Wir wissen, dass auch andere Energieträger spürbar teurer geworden sind. Darum arbeiten wir auch hier an Lösungen, um Härtefälle abzufedern. Dabei müssen dieselben Maßstäbe wie bei der Gaspreisbremse gelten.»

Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hatte eine Einmalzahlung für Gaskunden in Privathaushalten und Gewerbe im Dezember vorgeschlagen sowie Preisbremsen für ein Grundkontingent an Gas ab März für diese Gruppen. Für Großkunden in der Industrie soll den Vorschlägen zufolge ab Januar eine Gaspreisbremse greifen.

Köhler sagte, der Umstieg von Gas auf alternative Energieträger müsse auf jeden Fall finanziell attraktiv bleiben. «Problematisch wäre außerdem, wenn die Entlastung bei den Gaskosten dazu führt, dass Brennstoffwechsel von Gas auf Öl in der Industrie rückgängig gemacht werden oder gar nicht erst stattfinden. Angesichts eines drohenden Gasmangels wäre es fatal, wenn die finanzielle Entlastung zu einem höheren Gasverbrauch führen würde.»

Nach den ersten Vorschlägen arbeite die Gas- und Wärmekommission mit Hochdruck an einem umfassenden Maßnahmenpaket, so Köhler, der die Kommission berät. «Ob dann darüber hinaus noch weiterer Handlungsbedarf besteht, wird sich zeigen. Klar ist allerdings, dass wir die Energiepreise weder auf das Vorkriegsniveau heruntersubventionieren können noch sollten.»

Verband: Millionen Haushalte mit Ölheizung

Der Wirtschaftsverband Fuel und Energie (en2x) teilte mit: «Heizölnutzer sollten bei staatlichen Hilfsmaßnahmen gegenüber Erdgas- und Fernwärmekunden nicht benachteiligt werden.» Würden die Pläne der Expertenkommission zur Gaspreisbremse so umgesetzt, hätte eine Familie mit Ölheizung nach en2x-Berechnungen künftig fast 700 Euro höhere Kosten im Jahr als ein vergleichbarer Haushalt mit Erdgasheizung. «So begrüßenswert die Entlastung der Menschen auch ist, sie darf nicht zu solchen Ungleichbehandlungen führen.» Die Ölheizung leiste einen wertvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit, ihre Nutzer hätten infolge des Kriegs in der Ukraine aber deutlich gestiegene Brennstoffkosten zu schultern. Der Heizölpreis habe sich seit Jahresbeginn im Bundesdurchschnitt fast verdoppelt. Es gehe um bundesweit rund zehn Millionen Haushalte mit Ölheizung.

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband betonte, im Vergleich zum Vorjahr habe der Preis für Pellets in den vergangenen drei Monaten um rund 200 Prozent höher gelegen. Eine leichte Entspannung sei in Sicht. Verbraucher, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets zur Wärmegewinnung nutzten, dürften nicht benachteiligt werden.

Zugleich arbeitet die Bundesregierung an der geplanten Strompreisbremse. Wirbel löste am Mittwoch eine öffentlich gewordene Präsentation aus, die Optionen zur Umsetzung der Strompreisbremse skizziert. Diese soll durch die Abschöpfung hoher Gewinne von Stromunternehmen finanziert werden.

Die EU-Staaten hätten mittlerweile eine EU-Verordnung zur Abschöpfung übermäßiger Zufallsgewinne auf dem Strommarkt zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verabschiedet, so das Bundeswirtschaftsministerium. Diese sehe auch die Abschöpfung solcher Gewinne bei Erzeugern anderer Energieformen vor.

Die Bundesregierung und insbesondere das Wirtschafts- und Finanzministerium sowie das Kanzleramt arbeiteten mit Hochdruck an der nationalen Umsetzung der Verordnung, also der Strompreisbremse, hieß es weiter. «Die Ideen für die deutsche Strompreisbremse sehen vor, dass den Verbrauchern ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt wird. Für den übrigen Verbrauch fällt der normale Strompreis an.» Dies erlaube, den Strompreis vom derzeit preisbildenden Gaspreis teilweise zu entkoppeln, biete aber weiter Sparanreize. Es sei «eine technologiespezifische Abschöpfung von Zufallsgewinnen» geplant. «Diese Abschöpfung am Strommarkt ist komplex, weil auch Einnahmen und Verluste am Terminmarkt berücksichtigt werden müssen.»

Auf dem Terminmarkt werden Vereinbarungen für Stromlieferungen in der Zukunft geschlossen. Damit können Energieversorger gezwungen sein, trotz derzeit hoher Preise Strom zu früher vereinbarten, günstigeren Konditionen zu liefern. Das müsste bei der Abschöpfung von Gewinnen wohl berücksichtigt werden.

Tagesaktuelle Preise, die am sogenannten Spotmarkt gezahlt werden, sind hingegen stark gestiegen. Hier wird offenbar eine rückwirkende Abschöpfung von Gewinnen ab März dieses Jahres erwogen, wie aus der Präsentation hervorgeht.

Wirtschaftsverbände reagierten empört. Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, Simone Peter, kritisierte, eine Rückwirkung massiver Markteingriffe auf den 1. März 2022 sei nach Einschätzung des Verbands verfassungswidrig. Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, sagte: «Wir sehen im Grundsatz, dass die Branche sich an den Folgen der Krise finanziell beteiligen soll und haben ausdrücklich Verständnis für kurzfristigen staatlichen Handlungsbedarf.» Insbesondere die vorgeschlagene rückwirkende Regelung sei aber hochproblematisch. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, nannte eine Rückwirkung bis März inakzeptabel.

Von Andreas Hoenig und Martina Herzog, dpa

Von