Gin-Flaschen der Firma Bullards. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bullards/PA Media/dpa)

Der britische Gin-Hersteller Bullards hat einen Streit gegen Red Bull um die Namensähnlichkeit gewonnen. Die britische Behörde für geistiges Eigentum (IPO) wies die Aufforderung des österreichischen Brausekonzerns ab, Bullards mit etwa zehn Mitarbeitern solle wegen Verwechslungsgefahr auf eine Reihe von Waren und Dienstleistungen verzichten, darunter Veranstaltungen sowie Energiedrinks und alkoholfreie Getränke.

«Bullards ist keineswegs eine logische Markenerweiterung von Red Bull», entschied der zuständige Beamte Allan James der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge.

Bullards-Vertreter Russell Evans zeigte sich glücklich. Einige Leute hätten ihm geraten, der Aufforderung nachzukommen. «Aber es schien einfach falsch, dem Goliath einfach nachzugeben, also entschieden wir uns, Stellung zu beziehen, und ich bin froh, dass wir das getan haben», sagte Evans. «Es stellt sich nur die Frage, warum sie denken, dass sie solche Dinge tun können.» Die Verteidigung habe ihn 30.000 Pfund (35.000 Euro) gekostet, sagte Evans. Von Red Bull hieß es: «Wir halten es nicht für angebracht, sich zu einer solchen rechtlichen Angelegenheit zu äußern.»

Bullards gibt es seit 1837, Red Bull seit 1987

Bullards war 1837 als Bierhersteller und Importeur von Wein und Schnaps gegründet worden. 1963 wurde das Unternehmen von der Brauerei Watneys übernommen und die Marke eingestellt – bis 2015, seitdem konzentriert sich die Firma auf Gin. Red Bull wurde 1987 gegründet, 150 Jahre nach Bullards.

«Obwohl wir gar keine Energydrinks herstellen, wollte ich ihnen nicht zugestehen, dass sie das Recht dazu haben und wir nicht», betonte Evans. Dass Red Bull zudem verlangt habe, dass Bullards keine Events mehr macht, sei «lächerlich». Bullards-Anwalt Luke Portnow kritisierte: «Es schmerzt mich, dass solche unnötig aggressiven – und teuren – Durchsetzungspraktiken in diesem Rechtsbereich fortgesetzt werden.»

Es sei legal und finanziell unfair, solche Klagen verteidigen zu müssen. «Die Entscheidung bestätigt die bloße Tatsache, dass es keine angemessene Grundlage für die Feststellung einer mittelbaren Verwechslung darstellt, dass die beiden Marken ein gemeinsames Element aufweisen», sagte Portnow.

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