Ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber beschäftigen keinen Menschen mit Schwerbehinderung (Symbolbild). (Urheber/Quelle/Verbreiter: Stefan Puchner/dpa)

Die Regierungspläne zur Förderung von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt stoßen im Bundestag auf Bedenken. Kritik gab es bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs unter anderem an den Sanktionen für Unternehmen, die überhaupt keine Menschen mit Behinderung beschäftigen.

Während AfD und Linke die vorgesehenen Summen als nicht ausreichend bezeichneten, sehen CDU und CSU die sogenannte Ausgleichsabgabe grundsätzlich skeptisch. Der Behindertenbeauftragte der Unionsfraktion, Wilfried Oellers, warb stattdessen für eine bessere Vermittlung der Bewerber und eine flächendeckende Beratung der Unternehmen.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Unternehmen mit mindestens 60 Arbeitsplätzen, die keinen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft haben, eine deutlich höhere Abgabe zahlen. Angepeilt wird, dass pro nicht entsprechend besetztem Arbeitsplatz monatlich 720 Euro fällig werden.

«Chancen von Menschen mit Behinderung weiter verbessern»

«Die Zeit, sich aus der Verantwortung zu stehlen (…) muss vorbei sein», erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). «Zum sozialen Fortschritt gehört, dass wir die Chancen von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessern.» Für kleinere Unternehmen sind Sonderregelungen vorgesehen. Ferner sieht der Gesetzentwurf zahlreiche weitere Einzelpunkte wie eine Beschleunigung von Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern vor.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßte das Vorhaben: «Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt.» Allerdings sei in dem Gesetzentwurf noch Luft nach oben. So kritisierte Dusel, dass bestimmte Bußgelder für Arbeitgeber gestrichen werden sollen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. «Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?»

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