Ist der Betrieb einer Fanpage bei Facebook datenschutzkonform überhaupt möglich? Darüber sind der Datenschutzbeauftragte und die Bundesregierung geteilter Meinung. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Das Bundespresseamt (BPA) hat gegen eine Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Klage eingereicht und will sich nicht aus dem sozialen Netzwerk Facebook zurückziehen. Man habe den Bescheid eingehend geprüft und entschieden, diesen gerichtlich überprüfen zu lassen, teilte eine BPA-Sprecherin am Freitag mit. Die Klage sei beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt worden. Damit darf das Amt die Fanpage der Bundesregierung vorläufig weiterbetreiben.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte das BPA vor einem Monat angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Er vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei. Kelber verweist dabei auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragten vertreten sind.

«Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten», erklärte Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.

Bundesregierung widerspricht

In dem Streit um die Facebook-Fanpage widersprach der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner der Anordnung. «Unser Facebook-Auftritt ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit, an dem wir zunächst einmal festhalten wollen», sagte Büchner Ende Februar.

Das Bundespresseamt erklärte nun, die gerichtliche Überprüfung ermögliche, in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen. Es geht in diesem Verfahren um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht. «Wir sind der Auffassung, dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind.»

Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleibe der Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des BPA, erklärte eine Sprecherin. «Die Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, müssen wir uns an deren tatsächlicher Mediennutzung orientieren.»

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