Das Logo des Sportartikelherstellers Puma. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Daniel Karmann/dpa)

Im Streit um das Design eines Schuhs hat der Sportartikelhersteller Puma vor dem Gericht der EU eine Niederlage erlitten. Ein eingetragenes Design von Puma sei zu Recht vom Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) für nichtig erklärt worden, entschieden die Richter in Luxemburg.

Nachdem US-Superstar Rihanna schon längere Zeit vor der Eintragung Schuhe mit einem ähnlichen Muster getragen habe, sei klar, dass das betreffende Design nicht mehr neu sei und daher für nichtig erklärt werden könne, so die Richter.

Das EUIPO hatte das sogenannte Geschmacksmuster für den Schuh auf Antrag des niederländischen Unternehmens Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) für nichtig erklärt. Daraufhin klagte Puma vor dem Gericht der EU. Solche Geschmacksmuster sollen das Design vor Nachahmung schützen. Dafür müssen sie neu sein, wenn sie angemeldet werden.

Verweis auf Instagram-Foto von 2014

Das EU-Gericht wies die Klage von Puma nun ab. HJVH hatte für ihren Antrag Fotos von Rihannas Instagram-Account aus dem Dezember 2014 vorgelegt, die sich auf die Ernennung von Rihanna als neue Kreativdirektorin von Puma bezogen. Auf diesen Fotos trug der Popstar ein Paar weißer Puma-Turnschuhe mit einer dicken schwarzen Sohle. Diese Fotos zeigten deutlich, dass bei den Schuhen die wesentlichen Merkmale schon vor der Anmeldung des Geschmacksmusters zu sehen waren, urteilten die Richter.

Puma brachte vor, dass sich damals niemand für die Schuhe von Rihanna interessiert habe und das Design daher nicht wahrgenommen worden sei. Dem folgten die Richter aber nicht: Rihanna sei schon damals ein weltbekannter Popstar gewesen. Demnach hätten ihre Fans und die Fachkreise im Modebereich zu diesem Zeitpunkt ein besonderes Interesse an den Schuhen und ihrem Design entwickelt.

Gegen die Entscheidung kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

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