Die Gemeinde Binz hat nach eigenen Angaben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Antrag gegen den Betrieb des benachbarten Rügener LNG-Terminals gestellt. Das Terminal widerspreche mit gravierenden Sicherheitsrisiken in der Nähe zu Wohn- und Kurgebieten deutschen und internationalen Sicherheitsstandards, schrieb der Anwalt der Gemeinde, Reiner Geulen, in einer Mitteilung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Demnach hatte er am Donnerstagnachmittag auch eine Zwischenverfügung beantragt, die die für spätestens Mitte Mai geplante Inbetriebnahme bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts untersagen soll.
Anwalt: Störfallrisiken nicht zu akzeptieren
Geulen stützt seinen Antrag wesentlich auf vier Gutachten, unter anderem von Bärbel Koppe, Professorin für Wasserbau und Hydromechanik an der Hochschule Wismar. Außerdem habe die Gesellschaft für Sicherheitstechnik/Schiffssicherheit Ostsee (GSSO) in Rostock das Risiko schwerer Unfälle sowie die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung im Hafen Mukran geprüft. Im Ergebnis seien die Störfallrisiken nicht zu akzeptieren.
Die Rede ist von einem hohen Kollisionsrisiko im Hafen wegen der Stationierung der zwei großen Spezialschiffe, die das verflüssigte Gas aufnehmen, wieder gasförmig machen und einspeisen sollen. Brandbekämpfung durch die Schiffsbesatzungen, wie vom Betreiber vorgesehen, sei nicht möglich, wenn diese etwa evakuiert werden müssten. Zudem wird auf die Explosionsgefahr durch mögliche Beschädigungen von Gastanks hingewiesen.
Betreiber: Gutachten treffen mehrfach falsche Aussagen
Der Betreiber wies die Vorwürfe zurück. Die von der Gemeinde vorgebrachten Gutachten treffen mehrfach falsche Aussagen, wie das Unternehmen Deutsche Regas mitteilte. Das betreffe etwa die zugrunde gelegte Größe der Schiffe und den Ablauf bei einem möglichen Brand an Bord. Zudem sei ein Bruch des Lagertanks ausgeschlossen.
Geulen kündigte für die kommende Woche vier weitere Anträge mit dem Ziel eines sofortigen Betriebsstopps an. Etwa für den Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks, der unweit des Hafens eine Einrichtung hat. Der Verband bestätigte dies.
Erst vor einer Woche hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) im Kampf gegen das Terminal eine Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht einstecken müssen. Eine Klage gegen die Anbindungspipeline war abgewiesen worden.