Um eine Pleitewelle in der Corona-Krise abzuwenden, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Martin Gerten/dpa)

Nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregelungen für überschuldete Unternehmen zeichnet sich ein langsamer Wiederanstieg der Firmenpleiten in Deutschland ab.

Im September sei die Zahl der Anträge auf eine Regelinsolvenz im Vergleich zum August um 6 Prozent gestiegen, berichtete das Statistische Bundesamt auf Grundlage vorläufiger Meldungen am Dienstag in Wiesbaden.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat ergibt sich ein Anstieg um 25 Prozent. Allerdings hatte es im September 2020 einen starken Einbruch um 31 Prozent gegenüber dem von Corona unbeeinflussten September 2019 gegeben.

Die befürchtete Welle von Firmenpleiten blieb auch im Juli weiterhin aus, für den das Amt endgültige Zahlen vorlegt. Mit 1200 Anträgen bei den Amtsgerichten lag die Zahl 12,3 Prozent unter dem Juli 2020 und auch 27,0 Prozent unter dem gleichen Monat des Jahres 2019. Allerdings stand mehr Geld im Feuer. Die Forderungen der Gläubiger beliefen sich auf 4,6 Milliarden Euro nach 3,9 Milliarden ein Jahr zuvor.

Um eine Pleitewelle in der Corona-Krise abzuwenden, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt. Seit dem 1. Mai gilt die Insolvenzantragspflicht wieder vollumfänglich. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die im Sommer Schäden durch Starkregen oder Überflutungen erlitten haben.

Eine Gesetzesänderung hat die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stark ansteigen lassen. Mit 7164 Fällen wurden im Juli dieses Jahres 78 Prozent mehr registriert als ein Jahr zuvor. In der Zwischenzeit haben die Verbraucher und Verbraucherinnen die Chance, sich schneller von den Restschulden zu befreien, was nach Einschätzung der Statistiker zu dem Anstieg geführt hat.

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