Diesel-Kläger haben erstmals vor dem höchsten deutschen Zivilgericht Schadenersatz von Audi wegen des VW-Skandalmotors EA189 erstritten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München, das den Audi-Käufern das geforderte Geld weitgehend zugesprochen hatte. (Az. VII ZR 238/20 u.a.)
Der Motor EA189 wurde bei Volkswagen entwickelt, aber auch in verschiedenen Modellen der VW-Tochter Audi eingesetzt. In zwei früheren Fällen hatte der BGH konkrete Anhaltspunkte dafür vermisst, dass bei Audi jemand von der illegalen Abgastechnik wusste.
Das OLG München war dagegen zu der Überzeugung gelangt, dass es undenkbar sei, dass nicht mindestens ein Audi-Verantwortlicher davon Kenntnis hatte. Die BGH-Richterinnen und -Richter beanstandeten zwar etliche Fehler, sahen sich im Ergebnis aber an die Einschätzung des Oberlandesgerichts gebunden. Damit sind die vier Urteile rechtskräftig.
Die meisten Betroffenen haben nicht gegen Audi, sondern gegen VW geklagt. Auf diesem Weg waren Schadenersatz-Ansprüche deutlich einfacher durchzusetzen. Nach Auskunft von Audi gibt es derzeit noch eine niedrige vierstellige Zahl offener Verfahren. Nicht alle Fälle seien aber mit den nun entschiedenen vergleichbar.