Ein Mitarbeiter eines Unternehmens blickt auf das Testergebnis eines Corona-Schnelltests. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Matthias Balk/dpa)

Im Streit um Corona-Testpflichten in privaten und öffentlichen Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Grundsatzurteil gefällt.

Deutschlands höchste Arbeitsrichter entschieden am Mittwoch in Erfurt im Fall einer Orchestermusikerin aus München, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können. Die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen.

Die Klage der Flötistin gegen die ihrer Meinung nach unzulässigen Tests, die das Hygienekonzept der Bayerischen Staatsoper vorsah, hatte damit wie in den Vorinstanzen keinen Erfolg.

Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht und könnten im Interesse des Arbeitsschutzes Weisungen erteilen, um Leben und Gesundheit zu schützen, erklärte das Bundesarbeitsgericht. Das Urteil kann Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer haben, wenn die Corona-Infektionen erneut drastisch steigen sollten.

Die inzwischen gekündigte Flötistin hatte sich geweigert, wie vorgeschrieben zum Beginn der Spielzeit der Staatsoper 2020/21 und im Abstand von einer bis drei Wochen kostenfrei angebotene PCR-Tests vornehmen zu lassen. Sie wurde deshalb von Proben und Aufführungen ausgeschlossen und bekam einige Monate kein Gehalt. Die Anweisung der Staatsoper und damit des Freistaats Bayern von PCR-Tests sei rechtmäßig gewesen, so das BAG.

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