Der Technologiekonzern und Autozulieferer Bosch hat den Vorwurf des ukrainischen Außenministers Dmytro Kuleba zurückgewiesen, Teile für russische Infanteriefahrzeuge geliefert zu haben.
Das Unternehmen aus Gerlingen bei Stuttgart teilte am Montag mit, dass die genannte Komponente nicht von Bosch an den Fahrzeughersteller geliefert worden sei, auch wenn es sich dabei um ein Teil aus der eigenen Produktion handele.
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte auf Anfrage, man prüfe den Sachverhalt, könne zu dem Einzelfall aber im Moment keine Stellung nehmen. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es: «Die ukrainische Regierung hat die Bundesregierung auf Einzelvorgänge aufmerksam gemacht, in denen Produkte deutscher Hersteller von russischen Streitkräften eingesetzt würden.»
Kuleba hatte am Sonntagabend in der ARD-Sendung «Anne Will» gesagt, der ukrainischen Armee seien vor ein paar Tagen russische Infanteriefahrzeuge in die Hände gefallen. In einem dieser Fahrzeuge habe man Teile der Hauptantriebskomponenten von Bosch gefunden. Bosch habe jahrelang für das russische Militär notwendige Teile geliefert. Mit diesen Fahrzeugen marschiere Russland nun in der Ukraine ein. «Vielleicht ist es jetzt also an der Zeit, dass wir all das geliefert bekommen, was wir brauchen, um uns zu verteidigen», erklärte Kuleba an die Adresse Deutschlands. Die Ukraine hat Waffenlieferungen von der Bundesregierung erhalten und hofft auf weitere Unterstützung.
Für Russland gilt seit 2014 ein Embargo
«Für die Belieferung von russischen Automobilkunden ist in den lokalen Verträgen grundsätzlich geregelt, dass Bosch-Produkte ausschließlich für zivile Anwendungen eingesetzt werden», teilte Bosch mit. «Grundsätzlich entwickelt, fertigt und vertreibt Bosch im Rahmen seiner weltweiten strategischen Ausrichtung keine Waffen sowie Systeme und Komponenten ausschließlich für wehrtechnische Anwendungen und treibt keine Forschung und Entwicklung im militärtechnischen Bereich.»
Für Russland gilt seit 2014 ein Embargo, das sowohl Rüstungsgüter als auch jene sogenannte Dual-Use-Güter umfasst, die für eine militärische Verwendung gedacht sind. Grundsätzlich sind Dual-Use-Güter Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. «Bestanden Hinweise auf eine irgendwie geartete militärische Verwendung, wurden die Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt», erklärte das Wirtschaftsministerium.
Diese Regelungen wurden mit den jüngsten EU-Sanktionen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine verschärft. Der Export von Dual-Use-Gütern nach Russland ist nun generell untersagt, unabhängig davon, ob sie für den zivilen oder militärischen Gebrauch bestimmt sind. «Hinweise auf Sanktionsverstöße nimmt die Bundesregierung sehr ernst und gibt diese unmittelbar an die zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden weiter», betonte das Ministerium.