Die Zentrale des IT-Sicherheitsspezialisten Kaspersky in Moskau. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Pavel Golovkin/AP/dpa)

Der Streit um eine Warnung vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky geht in die nächste juristische Runde.

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln Anfang April den Antrag zurückgewiesen hatte, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht mehr warnen darf, hat die Kaspersky Labs GmbH nach Angaben einer OVG-Sprecherin jetzt eine Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht (Az.: 4 B 473/22).

Das Bundesamt mit Sitz in Bonn hatte Mitte März vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges auf ein «erhebliches Risiko» eines erfolgreichen IT-Angriffs Russlands hingewiesen und geraten, Kaspersky-Software durch Alternativen zu ersetzen. Daraufhin zog die Firma, die Kaspersky in Deutschland vertreibt, vor das Kölner Verwaltungsgericht. Sie wollte die Warnung kippen lassen und dem BSI auch künftig solche, aus ihrer Sicht, politisch motivierten Wortmeldungen verbieten.

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