Der Bundesrat hat am Freitag einer neuen Heizkostenverordnung mit Änderungen für Mieter zugestimmt. Künftig sollen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein und bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
Damit soll das Ablesen der Zählerstände vor Ort entfallen. Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Durch mehr Informationen sollen die Verbraucher besser erkennen können, ob und wie sie künftig Heiz- und Warmwasserkosten einsparen können.
Der Bundesrat stimmte der Verordnung unter der Bedingung zu, dass die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Mieter nach drei Jahren evaluiert werden – vor allem mit Blick auf zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen.
Mit der Verordnung der Bundesregierung sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums muss sie nach der Zustimmung durch den Bundesrat nun noch einmal vom Bundeskabinett bestätigt werden und tritt dann nach der Veröffentlichung in Kraft.
Der Deutsche Mieterbund forderte die Politik unterdessen zu Entlastungen der Mieter bei den Heizkosten aufgefordert. Leider sei im Rahmen der Anpassung versäumt worden, die einseitige Umlage der CO2-Bepreisung auf die Mieterinnen und Mieter zu beenden, sagte Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz der Deutschen Presse-Agentur. «Das führt gerade für Mieterhaushalte in unsanierten Gebäuden zu deutlich höheren Heizkosten.»
Die noch amtierende schwarz-rote Bundesregierung hatte sich eigentlich darauf geeinigt, dass der Heizkostenaufschlag durch den CO2-Preis zur Hälfte von Vermietern und Mietern getragen wird. Dies scheiterte aber am Widerstand der Unionsfraktion.
Weber-Moritz sagte, die neue Heizkostenverordnung könne durch mehr Verbrauchsinformation und dadurch vermehrte Transparenz über die Kosten dazu beitragen, Heizenergie einzusparen. «Klimaschutz im Gebäudebereich ist aber vorrangig nur durch eine energetische Modernisierung des Gebäudebestandes zu erreichen.» Für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich müssten die Fördermittel massiv erhöht werden.
Der Mieterbund befürchtet aber auf der anderen Seite zusätzliche Kosten für Mieter bei den Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen. Der Gesetzgeber habe versäumt, die Kosten der Verbrauchserfassung zu begrenzen.