Im vorigen September übernahm der Bund faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing. Wie geht es weiter? (Urheber/Quelle/Verbreiter: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet heute seine Entscheidung zur Klage gegen die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft. Mit dem Schritt hatte der Bund im vorigen September faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Rosneft hielt die Anordnung der Treuhandverwaltung für rechtswidrig und hat dagegen geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar und März insgesamt vier Tage ausführlich über die Klage verhandelt. Dabei wurden intensiv Zeugen zur Lage bei den Rosneft-Töchtern befragt. Der Bund hatte die Anordnung der Treuhandverwaltung mit einer drohenden Gefahr für die Versorgungssicherung der Bundesrepublik Deutschland begründet. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz zuständig.

Nach Darstellung des Bundeswirtschaftministeriums hatten die deutschen Tochterfirmen vor dem Hintergrund der Russlandsanktionen im vorigen Sommer erhebliche Probleme. Banken und Versicherungen hätten die Zusammenarbeit aufgekündigt oder dies angedroht. Der russische Mutterkonzern habe Liquidität abziehen wollen. Zudem hätten die deutschen Firmen kein Interesse gezeigt, Alternativen zum russischen Öl aus der Druschba-Leitung zu suchen, das bei PCK in Schwedt verarbeitet wurde.

Zwei seit der Treuhandverwaltung freigestellte Rosneft-Geschäftsführer hatten in der mündlichen Verhandlung dagegen bestritten, dass die Unternehmen unüberwindbare Schwierigkeiten hatten. Es sei auch kein Kapital abgezogen worden. Man habe zudem durchaus nach anderen Öl-Bezugsquellen geschaut und sei interessiert gewesen an einem Ausbau der Pipeline von Schwedt nach Rostock.

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