Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit soll bis Ende März 2022 verlängert werden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration)

Firmen und Beschäftigte können wegen der andauernden Corona-Krise weiter erleichterten Zugang zu Kurzarbeit erhalten.

Mit einer Verordnung des geschäftsführenden Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, die am Mittwoch das Kabinett passierte, wird die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.

«Für viele Betriebe ist nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können», sagte der SPD-Politiker. Nicht auszuschließen sei, dass in vielen Bundesländern «weitere verschärfte Maßnahmen» ergriffen werden müssten. Es könne zu «deutlichen Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und den gesamten Dienstleistungsbereich» kommen, sagte Heil. Außerdem belasteten pandemiebedingte Lieferschwierigkeiten die Produktion.

Mit der Verordnung werden auch die in der Krise eingeführten Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber wird dabei auf die Hälfte verringert.

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