Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit soll bis Ende Juni 2023 verlängert werden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Wegen der Energiepreiskrise wird der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit bis Ende Juni 2023 verlängert. Nach dem Beschluss einer entsprechenden Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundeskabinett bleibt die Kurzarbeit zudem für Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer geöffnet.

Abgesenkt bleibt die Zahl der Beschäftigten, die von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bevor Kurzarbeit greifen kann – von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent. Verzichtet wird zudem weiter auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld. Die Regelungen schließen ab 1. Januar an die bereits greifenden Erleichterungen an.

Heil wies laut einer Mitteilung am Mittwoch in Berlin zwar darauf hin, dass die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabil sei. Doch stehe die Regierung weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten. Mit der Verlängerung der Regeln schaffe die Regierung sichere Perspektiven über den Winter hinaus. «Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal», sagte Heil. Die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten hatte von bis zu rund 6 Millionen in der Hochphase der Corona-Pandemie zuletzt stark abgenommen.

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