EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen ist nichtig
Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Boris Roessler/dpa)

Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter in Luxemburg. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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