Googles Android ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christof Kerkmann/dpa)

Google muss nach einer Schlappe vor dem EU-Gericht den Wettbewerbsvorgaben der EU-Kommission beim Smartphone-System Android folgen. Die Luxemburger Richter bestätigten am Mittwoch die Rekord-Wettbewerbsstrafe der Kommission aus dem Jahr 2018. Lediglich der Betrag wurde ein wenig gesenkt – von 4,34 Milliarden auf 4,125 Milliarden Euro.

Google zeigte sich enttäuscht, dass die Entscheidung nicht vollständig aufgehoben wurde. «Android hat nicht weniger, sondern mehr Wahlmöglichkeiten für alle geschaffen. Außerdem unterstützt Android Tausende erfolgreicher Unternehmen in Europa und auf der ganzen Welt», sagte ein Sprecher. Der Konzern hatte die Strafe in einem Quartal verdaut und immer noch einen Gewinn von 3,2 Milliarden Dollar geschrieben. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Die Kommission hatte Google vorgeworfen, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Android-Smartphones auf unfaire Weise gegen andere Anbieter abzusichern. Android, das von Herstellern wie Samsung oder Xiaomi genutzt wird, ist das meistbenutzte Smartphone-System und kommt auf einen Marktanteil von rund 80 Prozent. Den Rest machen Apples iPhones mit der Software iOS aus. Android wird bei Google entwickelt, ist für Geräte-Hersteller kostenlos und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Dienste wie Gmail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Vorwürfe gegen Google

Die Kommission störte sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket des Konzerns aus elf Apps auf die Geräte bringen mussten. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wolle. Google änderte das Geschäftsmodell 2018 und erlaubt Herstellern nun, einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einzubinden. Trotz des Vorgehens gegen die Kommissionsentscheidung musste der Konzern ihren Forderungen folgen.

Außerdem kritisierte die Brüsseler Behörde die sogenannte Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen konnten. Das Beispiel von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist, dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Sie seien interessiert gewesen – aber hätten FireOS nicht nutzen können, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können. Auch diese Einschränkung hob Google 2018 auf.

Der dritte Vorwurf der Kommission drehte sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets exklusiv installiert gewesen sei.

Weiter Rechtsstreits wahrscheinlich

In diesem Punkt folgte das Gericht der Kommission nicht. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Außerdem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei. Daher wurde die Geldstrafe gemindert. Seit 2018 bietet Google neue Lizenzverträge für eine nicht-exklusive Verwendung der App.

Der europäische Verbraucherverband Beuc begrüßte die Entscheidung: «Seit einer Dekade schädigten Googles Einschränkungen viele Millionen europäische Verbraucher, weil ihnen echte Wahlmöglichkeiten und Innovationen verweigert wurden.»

Es wird nicht das letzte Urteil im Streit zwischen Google und der EU-Kommission sein. 2017 gab es mit dem Vorwurf des unfairen Wettbewerbs bei der Shopping-Suche eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro. Auch hier setzte sich die Kommission vor dem EU-Gericht durch. Das Verfahren landet nun vor dem Europäischen Gerichtshof. 2019 kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei der Suchmaschinen-Werbung im Dienst «AdSense for Search» andere Anbieter unzulässigerweise behindert hatte. Google wehrte sich auch gegen diesen Beschluss: Die Verhandlung vor dem EU-Gericht wird in einigen Monaten stattfinden.

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