Firmen und Privatleute, die besonders von der Energiekrise betroffen sind, können bei ihren Finanzämtern Aufschub bei der Steuerzahlung und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen. Das Bundesfinanzministerium forderte die Finanzämter in einem am Donnerstag verschickten Schreiben auf, bis Ende März keine strengen Anforderungen an solche Anträge zu stellen und schnell zu entscheiden. Besonders relevant wird das für Unternehmen sein, doch auch Privatleute können Stundungen beantragen.
Auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2022 sei möglich, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Außerdem könnten die Behörden auf Stundungszinsen verzichten. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen seine Steuern bisher immer pünktlich gezahlt habe.
Die heftig gestiegenen Energiepreise bringen viele Unternehmen in Bedrängnis. Die Bundesregierung will ihre Lage durch fällige Steuerzahlungen nicht noch kritischer machen. Ähnliche Regeln gab es auch schon in der Corona-Krise. Erlassen werden die Steuern nicht. Lediglich ein Aufschub ist vorgesehen.