Die Maut gilt für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd Weissbrod/dpa)

Die Gebühren für die Lkw-Maut in Deutschland sollen Anfang 2023 steigen – und damit auch die Einnahmen für den Staat.

Das geht aus einem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Hintergrund sind EU-Vorgaben sowie ein neues Wegekostengutachten.

Der jährliche Durchschnitt der Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 soll laut Entwurf rund 8,3 Milliarden Euro betragen. Im vergangenen Jahr lagen die Einnahmen demnach bei rund 7,6 Milliarden Euro. Damit wird die Straßeninfrastruktur finanziert. Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.

Im Entwurf heißt es, mittelbar könne die Weitergabe der gestiegenen Transportkosten zu höheren Preisen für die transportierten Waren führen.

Nicht enthalten ist eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Darin heißt es: «Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Wir werden die Mehreinnahmen für Mobilität einsetzen.»

Diese Maßnahmen benötigten einen «längeren zeitlichen Vorlauf zur technischen und organisatorischen Umsetzung» und würden daher mit einem separaten Änderungsgesetz geregelt, heißt es in dem Entwurf aus dem Haus von Minister Volker Wissing (FDP).

Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen, kritisierte: «Wissings Haus springt mit diesem Entwurf viel zu kurz und auch noch in die falsche Richtung.» Statt die Maut im Sinne der Verkehrsverlagerung umzugestalten, wolle das Ministerium noch mehr Geld für weiteren Fernstraßenbau besorgen. Auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Mautbefreiung von Lkw im sogenannten Vor- und Nachlauf des Schienentransports sei nicht enthalten. «Die Schiene muss dagegen für jeden Meter Gebühren bezahlen. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende haben.»

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