Erntehelfer beim Spargelstechen. Symbolbild (Urheber/Quelle/Verbreiter: Peter Steffen/dpa)

Die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt hat eine bessere soziale Absicherung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft verlangt.

«Die permanenten massiven Arbeitsrechtsverletzungen in der Saisonarbeit müssen endlich aufhören», erklärte der IG BAU-Vize Harald Schaum am Freitag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2021 der Initiative Faire Landarbeit. Nach Einschätzung der Gewerkschaft waren auch im laufenden Jahr wieder rund 274.000 Wanderarbeiter bei den verschiedenen Ernten in Deutschland eingesetzt.

In dem Bericht sind zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen die meist aus Osteuropa stammenden Menschen mit diversen Methoden um ihren gerechten Lohn gebracht wurden. Mangelhafte Unterkünfte, für die teils überhöhte Mieten verlangt wurden sowie unzureichende Corona-Schutzmaßnahmen sind weitere häufige Mängel, die bei den Betriebsbesuchen der Initiative aufgefallen sind. Die teils verhängte strenge Arbeitsquarantäne barg zudem laut Schaum ein hohes Missbrauchspotenzial, weil die Beschäftigten damit praktisch an einen Betrieb zwangsgebunden gewesen seien.

DGB-Vorständin Anja Piel kritisierte die während der Pandemie auf 102 Tage verlängerte Zeit, in der Saisonkräfte ohne Sozialversicherung beschäftigt werden durften. Die nächste Regierungskoalition müsse die «Ausbeutung auf deutschen Feldern» beenden, erklärte die Gewerkschafterin. «Die sozial nicht abgesicherte kurzfristige Beschäftigung muss in allen Branchen auf wenige Tage im Jahr begrenzt werden.» Staatliche Kontrollen müssten ausgeweitet und Arbeitszeit verlässlich erfasst werden. Zudem sollten die Arbeitgeber die Kosten für menschenwürdige Unterkünfte tragen.

Die ab dem kommenden Jahr geltende Nachweispflicht einer Krankenversicherung reiche nicht aus, sagte Katharina Varelmann von der Initiative Faire Landarbeit. Sie rechne damit, dass viele Arbeitgeber private Gruppenversicherungsverträge mit unklarem Leistungsumfang abschließen werden. Die Arbeitnehmer hätten so aber keinen direkten und vom Arbeitgeber unabhängigen Zugang zu den Leistungen.

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