Hiobsbotschaft vor Sommerurlaub: FTI insolvent – Und nun?
Die Bundesregierung rechnet nicht mit einer umfangreichen staatlichen Rückholaktion für deutsche Touristen wie nach der Pleite von Thomas Cook 2019. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jonas Walzberg/dpa)

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI macht die Pläne vieler Urlauberinnen und Urlauber kurz vor Beginn des ersehnten Sommerurlaubs zunichte. Die FTI Touristik GmbH kündigte an, beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Betroffen ist den Angaben zufolge zunächst nur die Veranstaltermarke FTI Touristik. In der Folge würden aber auch für weitere Konzerngesellschaften entsprechende Anträge gestellt.

Was bedeutet das für Urlauberinnen und Urlauber, die derzeit mit FTI unterwegs sind?

FTI arbeitet nach eigenen Angaben mit Hochdruck daran, «dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können». Wo dies nicht möglich sei, werde eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Dabei soll der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) helfen, der sich bei der Pleite eines Reiseanbieters gegebenenfalls um den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmert. In der Branche war zu hören, dass um die 65.000 Urlauber derzeit mit FTI im Ausland unterwegs seien.

Die Bundesregierung rechnet allerdings nicht mit einer umfangreichen staatlichen Rückholaktion für deutsche Touristen wie nach der Pleite von Thomas Cook 2019. Das werde nicht nötig sein, weil FTI in den allermeisten Fällen Pauschalreisen verkauft habe und diese vom DRS abgesichert seien, hieß es in Berlin. Der Reiseversicherungsfonds habe zugesagt, keine Pauschalurlauber in Zielgebieten, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, im Regen stehenzulassen, teilte das Auswärtige Amt mit.

Schwieriger ist es für Sonnenhungrige, die keine Pauschalreise, sondern nur ausschließlich Hotelleistungen über den Veranstalter gebucht haben. Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft nach eigenen Angaben aber, ob Betroffene ihre gebuchten Leistungen weiter in Anspruch nehmen können.

Was ist mit schon gebuchten, aber noch nicht angetretenen Pauschalreisen?

Diese sind abgesagt. FTI ist nach eigenen Angaben gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren. Der Reisesicherungsfonds erstattet demnach das bereits gezahlte Geld für eine Pauschalreise. Auch hier gilt: Reine Hotelbuchungen sind als Einzelleistung nicht durch den Fonds abgesichert.

Warum ist FTI in die Insolvenz gerutscht?

Die FTI Group mit etwa 11.000 Beschäftigten war in der Corona-Pandemie, die die Branche in eine schwere Krise stürzte, in Bedrängnis geraten. Das Unternehmen musste mit Staatsgeldern gestützt werden und erhielt insgesamt 595 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Davon hat FTI laut Medienberichten bisher nur eine mittlere zweistellige Millionensumme zurückgezahlt. Zuletzt wollte ein Konsortium unter Führung des US-Finanzinvestor Certares die FTI Group für einen Euro übernehmen und 125 Millionen Euro frisches Kapital in das Unternehmen stecken. Die Wettbewerbshüter mussten dem Deal allerdings noch zustimmen, bevor die Übernahme wirksam wurde. Dieser Zeitraum wurde FTI offenbar zum Verhängnis.

Trotz der geplanten Übernahme hätten viele verunsicherte Hotels FTI zunächst keine Kapazitäten anbieten wollen, hieß es in Branchenkreisen. Dadurch schrumpfte das Angebot des nach Tui und DER Touristik drittgrößten europäischen Reisekonzerns, und das Unternehmen nahm weniger Geld ein als erhofft. Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben, wie es hieß. «In der Folge kam es zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf, welcher bis zum Closing des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden konnte», teilte FTI weiter mit. Dem «Handelsblatt» zufolge soll sich bei FTI kurzfristig eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages aufgetan haben.

Warum gibt es keine weitere Staatshilfe?

Die Bundesregierung lehnt neue staatliche Hilfen für den Reisekonzern ab. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, es gebe haushalterische, rechtliche und wirtschaftliche Gründe, weswegen keine weiteren Hilfen über die «sehr vielen großen Hilfen» hinaus erfolgt seien.

Muss jetzt wieder der Steuerzahler einspringen?

Das soll der 2021 gestartete Deutsche Reisesicherungsfonds verhindern. Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigte Fonds war nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 gegründet worden. Die Versicherung hatte damals wegen einer Haftungsbeschränkung nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, der Staat sprang mit Millionen ein. Der Fonds soll bis Ende Oktober 2027 von den Veranstaltern mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Während der Aufbauphase unterstützt der Staat den Fonds durch eine Kreditlinie. Wie viel die Insolvenz den Fonds kostet, ist bisher unklar.

Von Friederike Marx, dpa

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