Der nationale CO2-Preis soll nach einem Entwurf des Bundesklimaministeriums ab kommendem Jahr auch auf die Verbrennung von Müll und Braunkohle fällig werden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Ministeriumskreisen.
Demnach soll der Preis, der bislang auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas erhoben wird, zum 1. Januar 2023 auf die beiden Bereiche Abfall und Kohle ausgeweitet werden. Dieser Schritt sei im entsprechenden Gesetz zum nationalen Emissionshandel schon länger vorgesehen gewesen und werde nun vollzogen, hieß es dazu weiter. Negative Auswirkungen für Verbraucher, etwa höhere Strompreise oder Müllgebühren, seien dadurch nicht zu erwarten.
Der nationale CO2-Preis auf die fossilen Energieträger Öl und Gas gilt seit 1. Januar 2021 und macht seitdem das Heizen und Tanken in Deutschland teurer. Er soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken und den Umstieg auf saubere Energien attraktiver zu machen. Derzeit liegt er bei 30 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. Ab 1. Januar 2023 gelten 35 Euro pro Tonne.
Vorschläge noch in Ressortabstimmung
Dann sollen den Plänen zufolge auch Betreiber von Müllverbrennungsanlagen und Braunkohle-Kraftwerken unter einer Leistung von 20 Megawatt den Preis zahlen müssen. Größere Braunkohle-Anlagen sind ausgenommen, weil sie bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen.
Die Vorschläge des Ministeriums befinden sich noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Länder und Verbände sollen in Kürze zu dem Gesetzentwurf Stellung beziehen können. Anschließend soll das Vorhaben ins Kabinett.
Die Entsorgungswirtschaft hatte bereits Anfang Mai vor der Einführung eines CO2-Preises in der Abfallverbrennung gewarnt. «Wird ein CO2-Preis auf Siedlungsabfälle erhoben, drohen Kostensteigerung bei der Entsorgung und damit steigende Gebühren für die Verbraucherinnen und Verbraucher», hatte etwa der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, gesagt. Der Branche zufolge würde ein CO2-Preis auf Müll, der in privaten Haushalten und ähnlichen Einrichtungen entsteht, nur zusätzliche Kosten verursachen, ohne die erhoffte Klimaschutzwirkung zu entfalten.
Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, dass die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen bislang von einem hohen Strompreis profitiert hätten, ohne eigene CO2-Kosten tragen zu müssen. Auch bei den Betreibern von Braunkohlekraftwerken sei durch die Einführung des CO2-Preises lediglich mit geschmälerten Gewinnen zu rechnen.