Besonders energieintensive mittelständische Unternehmen sollen nach dem Willen der Bundesländer Härtefallhilfen erhalten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Fabian Sommer/dpa)

Die Bundesländer haben sich auf Eckpunkte einer Härtefallregelung für energieintensive, mittelständische Betriebe geeinigt. Demnach sollen kleine und mittelgroße Unternehmen in Härtefällen zusätzliche Unterstützung bekommen, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden.

Der in einer Sonderkonferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder am Freitag erarbeitete Vorschlag wird nun dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten vorgelegt. Die nächste Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist für den 8. Dezember geplant.

Die Hilfen seien auf energieintensive Betriebe mit deutlichen Kostensteigerungen begrenzt, um tatsächlich nur besondere Härtefälle zu erfassen, teilte das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium nach der Sitzung mit. «In Einzelfällen können kleine und mittlere Unternehmen somit über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus finanzielle Unterstützung erhalten», hieß es. Die Länder wollen Antragstellung und Abwicklung übernehmen, um kurze Wege sicherzustellen.

Zeitpunkt steht noch nicht fest

Stimmt die MPK dem Konzept zu, sollen Bund und Länder Details zum Verfahren festlegen. NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) ist derzeit Vorsitzende der Ministerkonferenz. Ab wann genau die Härtefallregelung nach dem Willen der Länder greifen soll, sei noch Gegenstand der Gespräche, sagte ein Ministeriumssprecher.

«Viele energieintensive Betriebe leiden trotz Strom- und Gaspreisbremse unter existenzgefährdenden Preissteigerungen», sagte Neubaur. Besondere Härten für Kleinbetriebe und Mittelstand wolle man daher unbürokratisch und schnell abfedern. «Mit der Härtefallregelung ergänzen wir zielgenau die Strom- und Gaspreisbremsen des Bundes, die bereits eine wichtige Hilfe für viele Unternehmen leisten, aber nicht jeden Härtefall abdecken können.»

Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass betroffene Unternehmen zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen können sollen. Voraussetzung hierfür sei eine Vervielfachung der Energiepreise. Die Länder können zur Prüfung und Feststellung besonderer Härte eigene Härtefallkommissionen einrichten. Nordrhein-Westfalen kündigte an, dies unter Einbindung der Wirtschaftskammern tun zu wollen.

Die Ministerrunde der Länder sprach sich außerdem für weitere Verbesserungen für kleinere energieintensive Betriebe aus, die keine Großkundenpreise bekommen und als Hauptenergiequelle Öl oder andere Energieträger wie Holzpellets nutzen. Dies würde vor allem Bäckereien und Textilhandwerker entlasten, hieß es.

Von