Das Land NRW und die Unternehmensgruppe Tönnies haben mit einer außergerichtlichen Einigung ihre Streitigkeiten mehr als vier Jahre nach einer coronabedingten Werksschließung beigelegt. Das berichteten das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium und Deutschlands größter Fleischkonzern, der sich ab 2025 umbenennt in Premium Food Group.
Das Land zahlt 3,2 Millionen Euro an ein Treuhandkonto. Die Summe muss laut Vergleich komplett «für soziale Projekte zugunsten von Beschäftigten in schwierigen Arbeits- und Lebenssituationen zur Verfügung stehen».
Vergleich bedeutet Schlussstrich unter alle Corona-Streitverfahren
Das Ministerium in Düsseldorf betonte in einer Mitteilung, dass damit alle noch andauernden rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Land und Tönnies mit Bezug auf das Corona-Ausbruchsgeschehen auf dem Betriebsgelände in Rheda-Wiedenbrück im Sommer 2020 erledigt sind. Die Unternehmensgruppe werde sämtliche Gerichtsverfahren gegen das Land, die Städte Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh sowie den Kreis Gütersloh einstellen und keine Schadensersatzforderungen mehr geltend machen.
Wegen zahlreicher Corona-Infektionen bei Tönnies als bundesweit größtem Schlachthof war der Betrieb im Sommer 2020 vorübergehend geschlossen worden. Die Wiedereröffnung war mit zusätzlichen Auflagen verbunden, für die rund 8.000 Beschäftigten auf dem Gelände hatten die Behörden umfangreiche Quarantäneanordnungen erlassen. Laut Ministerium waren in dem Zusammenhang noch mehr als 1.000 Gerichtsverfahren offen, in denen es um Lohnfortzahlungsentschädigung oder Schadenersatz ging.
Tönnies sieht juristisches «Hick-Hack» als beendet an
Die Gruppe verzichtet vollständig auf die Vergleichssumme in Höhe von 3,2 Millionen Euro und stelle diese stattdessen einem karitativen Zweck zur Verfügung, der noch gemeinsam festgelegt werde, betonte auch Tönnies in einer Mitteilung aus Ostwestfalen. «Mit der einvernehmlichen Lösung ist das jahrelange juristische Hick-Hack endlich beendet.»
Welche Projekte von dem Geld profitieren, soll ein Gremium aus je einem Vertreter von Tönnies und dem Ministerium sowie der Regierungspräsidentin von Detmold, Anna Katharina Bölling, entscheiden. Zudem wird das Land dem Unternehmen nach eigenen Angaben 108.000 Euro Gerichtskosten erstatten.