Gäste in französischen Restaurants, Kantinen oder Mensen haben künftig das Recht zu erfahren, woher das Fleisch auf ihrem Teller kommt.
Ab Dienstag muss bei auswärts servierten Hühner-, Schweine- und Lammfleischgerichten nachvollziehbar sein, in welchem Land die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden, wie das Pariser Landwirtschaftsministerium mitteilte. Nach Angaben einer Sprecherin muss diese Information direkt auf der Speisekarte stehen. Ein Nachfragen soll unnötig sein. Außerdem soll ersichtlich sein, ob es sich um Frischfleisch, gekühlte oder tiefgekühlte Ware handelt.
Bei Rindfleisch sind diese Angaben in Frankreich bereits seit 2002 verpflichtend. Bei Hühner-, Schweine- und Lammfleisch waren sie bislang nur für den Verkauf in Supermärkten und Metzgereien vorgeschrieben. Mit der neuen Regelung antworte man auf die gestiegenen Transparenzerwartungen der Verbraucher, hieß es. Außerdem wolle man den Anteil an in Frankreich produziertem Fleisch etwa in Schulkantinen erhöhen. Bislang stamme die Hälfte des dort servierten Fleisches aus dem Ausland.
Verbraucherschützer wollen ähnliche Regel in Deutschland
Mit den Regelungen geht Frankreich über EU-Vorgaben hinaus. Auf EU-Ebene ist die Herkunftsangabe nur für bestimmte vorverpackte und unverpackte Lebensmittel vorgeschrieben. Sobald die Produkte aber verarbeitet werden – wie in Restaurants oder Kantinen – fällt diese Kennzeichnungspflicht weg, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen mitteilt. «Damit Verbraucher die Herkunft von Lebensmitteln verlässlich erkennen können, braucht es eine EU-weite, verbindliche Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel einschließlich aller Zutaten in verarbeiteten Produkten», fordert der Verband.
Das Bundesernährungsministerium erklärte auf Anfrage, man wolle sich für eine EU-weite Regelung einsetzen. Das sei vorteilhaft «gegenüber einem Flickenteppich nationaler Regelungen», die möglicherweise vor Gerichten auch keinen Bestand hätten. Im Zuge der sogenannten Farm-to-Fork-Strategie (etwa: vom Hof auf den Teller) solle die EU-Kommission bis zum vierten Quartal einen Vorschlag für eine Erweiterung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittel vorlegen. Sollte sich auf EU-Ebene keine zufriedenstellende Lösung finden, behalte man sich nationale Lösungen vor.