Geburtenstarke Jahrgänge erreichen mehr und mehr das Rentenalter - deshalb steigen die Rentenausgaben und die Einnahmen sinken. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Sven Hoppe/dpa)

Bei der gesetzlichen Rente werden in den kommenden Jahren die Beiträge voraussichtlich steigen.

Das Rentenniveau, das die Sicherungskraft der Renten im Verhältnis zu den Löhnen ausdrückt, dürfte im kommenden Jahr leicht zurückgehen. Das sagte der Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel, am Mittwoch bei einer Bundesvertreterversammlung in Freiburg voraus.

Gunkel geht davon aus, dass die Rentenausgaben steigen werden, wie er sagte. Ein Teil des Anstiegs gehe darauf zurück, dass die ersten geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreichten. Einen sogar noch größeren Anteil hätten die regelmäßigen Rentenerhöhungen.

«Der Beitragssatz steigt 2025 und 2026 voraussichtlich an», sagte Gunkel. Eine Zahl nannte er nicht. Heute beträgt der Beitragssatz 18,6 Prozent des Bruttoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Eine bestehende gesetzliche Höchstgrenze von 20 Prozent beim Beitragssatz werde nach den bisherigen Vorausberechnungen nicht erreicht, so Gunkel.

Rentenniveau wird fixiert

Das Rentenniveau werde 2023 wohl leicht zurückgehen und nur noch knapp über 48 Prozent liegen, sagte Gunkel weiter. 2024 und 2025 werde das Rentenniveau bei 48 Prozent fixiert – greifen dürfte laut Gunkel eine bestehende gesetzliche Mindestgrenze.

Gunkel forderte die Bundesregierung auf, die Rentenversicherung bei ihrer nächsten Rentenreform einzubeziehen. Dabei geht es um die Bildung von Kapital bei der Rentenversicherung. Die Planungen seien offenbar bereits fortgeschritten, so Gunkel. Deshalb müsse die Rentenversicherung jetzt sogar «sehr zeitnah» eingebunden werden. «Ein so umfassendes Projekt wie die teilweise Kapitaldeckung der Rentenversicherung darf nicht erfolgen, ohne die Rentenversicherung und die Versicherten und Arbeitgeber, die sie finanzieren und auf ihre Leistungen angewiesen sind, angemessen zu beteiligen.»

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im April angekündigt, bis zum Jahresende langfristige Weichen für die Zukunft der Rente stellen zu wollen. Das Rentenniveau solle stabil bei 48 Prozent bleiben, die Finanzierung werde mit dem Aufbau eines Kapitalstocks auf eine breite Basis gestellt. Gunkel kritisierte: «Bisher fehlt es dazu an offiziellen Aussagen zur näheren Ausgestaltung.»

Herausforderung geburtenstarke Jahrgänge

Hintergrund der Reformpläne ist, dass geburtenstarke Jahrgänge zunehmend ins Rentenalter kommen – also steigen die Rentenausgaben und sinken die -einnahmen. Bisher gilt in der Rente das Prinzip der Umlagefinanzierung: Die laufenden Ausgaben werden durch die eingehenden Beiträge finanziert. Dies soll durch den Kapitalstock ergänzt werden.

Der Rentenversicherung ist laut Gunkel bewusst, dass der Bund eingeengte Finanzspielräume habe und die Schuldenbremse wieder einhalten wolle. Doch dürfe der Bund seinen Haushalt nicht auf Kosten der Sozialversicherungen konsolidieren und müsse gesellschaftliche Aufgaben aus Steuern bezahlen.

Ein Beispiel für eine solche Aufgabe ist die seit 2021 existierende Grundrente, mit der langjährige Geringverdiener eine auskömmliche Rente bekommen sollen. Gunkel teilte mit, bislang seien fast die Hälfte von rund 26 Millionen Renten zur Überprüfung aufgerufen worden, ob dabei ein Anspruch auf Grundrente besteht. Damit liege man im Zeitplan. Bis Jahresrente würden alle bestehenden Renten hierfür aufgerufen.

Zudem berichtete Gunkel von direkten Folgen des russischen Kriegs in der Ukraine für die Rentenversicherung. Wegen der Sanktionen gegen russische Banken konnten Ende Mai zunächst rund 820 Rentenzahlungen nach Russland und Weißrussland und 6 in die Ukraine nicht zugestellt werden.

Die Bundesvertreterversammlung bestätigte ferner die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, in ihrem Amt. Sie ist seit 2017 Präsidentin.

Roßbach würdigte das 65-jährige Jubiläum des heutigen umlagefinanzierten Rentensystems durch die Rentenreform von 1957. Damals sei die Rentenversicherung durch den vorgenommenen Wechsel vom Kapitaldeckungsverfahren zum Umlageverfahren wesentlich verlässlicher geworden, sagte sie in Freiburg.

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