Carsten Maschmeyer war früher Großaktionär der Syntellix AG. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christian Charisius/dpa)

Der vom ehemaligen EnBW-Vorstandschef Utz Claassen geführte Medizintechnikhersteller Syntellix AG ist mit einer Klage gegen seinen früheren Großaktionär Carsten Maschmeyer gescheitert.

Das Landgericht München wies eine Schadenersatzklage der Syntellix AG ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Firma in Hannover verlangte von Maschmeyer und einem ehemaligen Syntellix-Aufsichtsratsmitglied 6,3 Millionen Euro Schadenersatz. Begründung: Maschmeyer habe aktienrechtliche Treuepflichten verletzt und eine «auf die Vernichtung des Unternehmens gerichtete Kampagne» geführt. Daher hätte Syntellix eine Kapitalerhöhung nur zu einem sehr viel niedrigeren Ausgabepreis durchführen können. Zudem seien hohe Anwaltskosten entstanden.

Die Richter sahen aber keine Schadenersatzpflicht. Der auf einer Hauptversammlung erhobene Vorwurf, Aufsichtsratschef Claasen spiele «Prinz Karneval», sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und verstoße nicht gegen die Treuepflicht eines Aktionärs. Auch die Forderung nach einer Sonderprüfung und einem neutralen Hauptversammlungsleiter anstelle des Aufsichtsratschefs sei nach Aktienrecht zulässig.

Das beklagte frühere Aufsichtsratsmitglied hafte auch nicht wegen des Vorwurfs, es hätte in einer E-Mail an einen Wettbewerber Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verraten. Denn der Inhalt der E-Mail sei damals bereits öffentlich bekannt gewesen, stellte die Kammer fest.

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