Dienstplan: Arbeitgeber müssen Wünsche fair abwägen
Ob Urlaub, Ausgleich oder freie Tage: Nur wer Wünsche zum Dienstplan rechtzeitig äußert, kann gehört werden. Doch was passiert, wenn es Uneinigkeiten gibt? Ein Experte gibt Antworten.
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Ob Urlaub, Ausgleich oder freie Tage: Nur wer Wünsche zum Dienstplan rechtzeitig äußert, kann gehört werden. Doch was passiert, wenn es Uneinigkeiten gibt? Ein Experte gibt Antworten.
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Betriebsratsmitglieder haben Zugang zu sensiblen Daten. Dass sie im Sinne des Datenschutzes damit besonders vorsichtig sein müssen, zeigt diese Gerichtsentscheidung.
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