Die Social-Media-Plattform Tiktok wehrt sich juristisch dagegen, auf der Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) Nutzerdaten in großem Stil an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten zu müssen.
Das Unternehmen habe beim Kölner Verwaltungsgericht eine entsprechende Klage eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Konkret gehe es um den neuen Paragrafen 3a. Dieser sieht vor, dass bestimmte strafbare Inhalte umgehend an die Behörden gemeldet werden sollen. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet.
Gegen die entsprechende Regelung haben Facebook und Google bereits im Juli im Eilverfahren geklagt. Es ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch unklar, wann darüber entschieden wird.
Das NetzDG zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Es soll dafür sorgen, dass das BKA mit einer Zentralstelle Straftaten im Netz effizienter und schneller bekämpfen kann. Online-Plattformen kritisieren das Gesetz, da ihnen Strafverfolgungsaufgaben aufgebürdet würden, die eigentlich Sache der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden seien.